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EBM-Tipp

EBM: Periradikuläre Schmerztherapie

Frage: Spricht etwas dagegen bei einer röntgengesteuerten Infiltration an den Spinalnerv oder epi-/peridural, unter Beachtung des obligaten Leitungsinhalts, die GOP 30724 und 30731 statt der GOP 34503 EBM anzusetzen?


15.01.2026
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Frage: Wir planen ein C-Bogen/Bildwandler zur Durchleuchtung anzuschaffen, um Wirbelsäuleninfiltrationen als schmerztherapeutische Maßnahme anzubieten. Die GOP 34503 EBM (84,98 €) fällt bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) jedoch unter das qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) Teilradiologie, was mit 13,02 € limitiert ist. Deshalb ist es nicht lohnenswert, diese GOP anzusetzen. Unter den kontingentierten schmerztherapeutischen Leistungen gibt es aber die GOP 30724 und 30731 für gezielte Wirbelsäuleninfiltrationen. Eine PRT/Spinalnervenanalgesie an einer Nervenwurzel wäre unter der GOP 30724 beschrieben, eine epidurale Injektion unter 30731. Genau dies würde erfolgen, nur unter Durchleuchtung. Spricht etwas dagegen bei einer röntgengesteuerten Infiltration an den Spinalnerv oder epi-/peridural, unter Beachtung des obligaten Leitungsinhalts, diese Ziffern statt der GOP 34503 anzusetzen?

Die Antwort unseres Experten:

GOP 34503 EBM

Es ist obligat eine Überwachung von mindestens 30 Minuten erforderlich. Zusätzlich besteht eine Berichtspflicht an den Hausarzt. Die Abrechnung der GOP 34503 EBM bedarf einer Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für interventionelle Radiologie.

GOP 30724 EBM

Obligater Leistungsinhalt:

  • Nachweis und Dokumentation des vegetativen Effekts (z. B. seitenvergleichende Messung der Hauttemperatur). An erster Stelle des obligaten Leistungsinhalts ist die Dokumentation des vegetativen Effekts genannt. In einer Fachzeitschrift schreibt der Medizinrechtler Heiko Schott: „Auf jeden Fall sollte neben der Sauerstoffsättigung und den EKG-Werten ebenfalls die seitenvergleichende Hauttemperaturmessung in Grad Celsius als vegetativer Effekt dokumentiert werden. Stellt sich ein vegetativer Effekt nicht ein, ist die GOP 30724 EBM nicht ansetzbar.“1
  • Die Forderung eines kontinuierlichen EKG-Monitorings erfordert natürlich auch ausreichende Kenntnisse, um relevante EKG-Veränderungen auch interpretieren und entsprechend einschätzen zu können.
  • Kontinuierliche Pulsoxymetrie.
  • Zusätzlich besteht eine Berichtspflicht an den Hausarzt (Allg. Best. 2.1.4).

Bei zusätzlicher Abrechnung der Durchleuchtung (GOP 34280 EBM) hielten wir die Abrechnung der GOP 30724 EBM allerdings nicht für möglich, da hierfür explizit die GOP 34503 EBM vorgesehen ist.

Die Kombination mit der GOP 30760 (Dokumentierte Überwachung nach GOP u. a. 30724 EBM) ist möglich.

GOP 30731 EBM

Obligater Leistungsinhalt:

  • Kontinuierliches EKG-Monitoring: s. unter GOP 30724 EBM
  • Kontinuierliche Pulsoxymetrie,
  • Überwachung von bis zu zwei Stunden das heißt, dass die Zeit auch kürzer als zwei Stunden sein kann.

Fazit

Grundsätzlich halten wir die Abrechnung der GOP 30724 und 30731 EBM für abrechenbar. Allerdings müssen für beide GOP alle obligaten Leistungsinhalte erbracht werden, damit bei einer eventuellen Prüfung nicht gekürzt wird. Trotzdem würden wir dringend anraten, vor der Investition eine gezielte Anfrage bei der KV Nordrhein zu stellen und um eine schriftliche belastbare Antwort zu bitten.

GOPLeistungPunkteHonorar in €
34503Bildwandlergestützte Intervention an der Wirbelsäule

667

84,98

30724Analgesie eines oder mehrerer Spinalnerven und der Rami communicantes an den Foramina intervertebralia

199

25,35

30731Plexusanalgesie (Plexus zervikalis, brachialis, axillaris, lumbalis, lumbosakralis), Spinal- oder Periduralanalgesie (auch kaudal), einseitig oder mittels Katheter (auch als Voraussetzung zur Applikation zytostatischer, antiphlogistischer oder immunsuppressiver Substanzen

718

91,48

Punktwert 2026: 12,7404 Cent

1 OUP – Orthopädische Unfallchirurgische Praxis, www.online-oup.de/article/ein-juristisches-update/arzt-und-recht/y/m/1927?utm_

Kommentar zur GOÄ, begründet von Dr. med. D. Brück.
Der Kommentar zu EBM und GOÄ; begründet von Wezel/Liebold.