Hormonersatztherapie und Behandlung psychosomatischer Alterationen im Klimakterium
Die mit einer gewissen Regelmäßigkeit – insbesondere in Frauenzeitschriften – erscheinenden entsprechenden Berichte bringen es mit sich, dass heute nahezu alle Frauen darüber informiert sind, dass klimakterische Beschwerden durch eine Hormonersatztherapie gelindert werden können. Bei den damit im Zusammenhang erbrachten ärztlichen Leistungen und Verordnungen sind bestimmte Vorgaben zu beachten.
Die bei Patientinnen mit Eintritt des Klimakteriums anfallenden üblichen Untersuchungen und Erörterungen sind mit der Berechnung einer der Grundpauschalen 08210 bis 08212 abgegolten.
Hormonersatztherapie
Wird eine Hormonersatztherapie erwogen, sind Diagnosen per ICD-10 Code anzugeben, die mit der Verordnung der hormonellen Arzneimittel korrelieren. Neuerdings überprüfen die Krankenkassen verstärkt, ob die getätigten Verordnungen mit den angegebenen ICD-10-Codes übereinstimmen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind dazu nicht unmittelbar in der Lage, da die Rezepte über die Abrechnungsstellen der Apotheken zunächst den Krankenkassen zugeleitet werden. Da auf den Rezepten keine Erkrankungen im Wortlaut oder als ICD-10-Code angegeben werden dürfen, können die Krankenkassen zunächst die Übereinstimmung von ICD-10-Codes und Diagnoseangaben nicht überprüfen. Da die Abrechnungsunterlagen der Ärztinnen und Ärzte von den KVen den Kassen nicht ad hoc zugeleitet werden, gelangen entsprechende Nachfragen der Kassen zumeist mit einer Verzögerung von mehreren Quartalen oder auch Jahren zu den betroffenen Ärztinnen und Ärzten. Nachgefragt wird dann in der Regel, warum bestimmte Verordnungen getätigt wurden, obwohl ein korrelierender ICD-10-Code nicht angegeben wurde. Deswegen sind bei allen Verordnungen Diagnosen per ICD-10 Code anzugeben, die der Indikationsliste (Beipackzettel) der verordneten Arzneimittel entsprechen.
Beispiel aus der frauenärztlichen Praxis
Folgende ICD-10-Codes sind bei den nachfolgenden beispielhaften Diagnosen aus der frauenärztlichen Praxis anzugeben:
hormonelle Substitution beim klimakterischen Hormonmangelsyndrom: ICD-10-Code N95.9
Hormonmangel aus anderen Gründen: E34.9
Amenorrhoe: N91.2 bzw. primäre Amenorrhoe: N91.0 und sekundäre Amenorrhoe: N91.1
Wird eine Oligomenorrhoe hormonell behandelt, sind je nach Ausprägung die Codierungen N91.3, N91.4 oder N91.5 anzugeben
bei Menstruationsstörungen je nach Ausmaß: N92.0 bis N92.6
Alle Codierungen sind jeweils mit dem Zusatz „G“ für gesichert zu versehen.
Werden hormonelle Kontrazeptiva verordnet ist der Code Z30.4 anzugeben.
Laboruntersuchungen
Die Indikation für eine Hormonersatztherapie ist mittels entsprechender Laborparameter zu verifizieren.
Psychische Beschwerden
Mehr als die Hälfte der niedergelassenen Gynäkologinnen und Gynäkologen hat die Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung gemäß den Gebührenordnungspositionen (GOP) 35100 und 35110. Seit einiger Zeit wird bei Abrechnung der GOP 35100 vermehrt geprüft, ob der obligate Leistungsinhalt „Schriftlicher Vermerk über die ätiologischen Zusammenhänge“ (der somatischen und der psychischen Erkrankung) dokumentiert ist. Die entsprechenden Codierungen finden sich im ICD-10 in Kapitel F unter den Nummern F.00 bis F.99. Bei klimakterischen Störungen mit depressiven Episoden z. B. F32.8 und zusätzlich für ein Hormonmangelsyndrom N95.9.
Fazit
Insbesondere beim Eintritt des Klimakteriums ergibt sich bei vielen Patientinnen Behandlungsbedarf. Adäquate Abrechnungsmöglichkeiten bietet der EBM nicht, da die routinemäßigen Untersuchungen und Erörterungen mit der Berechnung einer Grundpauschale abgegolten sind. Mit der psychosomatischen Grundversorgung bietet sich eine Möglichkeit, entsprechend indizierte Erörterungen zu erbringen und abzurechnen.
Wichtig
Bei einer Hormonersatztherapie immer korrelierenden ICD-10-Code angeben.
Die Indikationen der verordneten Arzneimittel (laut Beipackzettel) werden mit den Diagnoseangaben (ICD-10 Codes) abgeglichen.
Vor Hormonersatztherapie Hormonbestimmungen durchführen.
Bei psychischen Alterationen Differentialdiagnostik nach 35100 und verbale Interventionen nach 35110.
Bei Abrechnung der Nrn. 35100 und 35110 immer eine F-Diagnose angeben.
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