Für die Ursache bzw. die weitere Diagnostik können oftmals schon die Angaben des Patienten wegweisend sein, z. B. ob die Miktion schmerzhaft ist oder nicht. Wird dies bejaht, geht die Diagnostik eher in Richtung Entzündung oder Steinleiden, bei schmerzfreier Hämaturie sollte ein Tumorleiden ausgeschlossen werden. Auch andere Ursachen für eine Rotverfärbung des Urins sollten abgefragt werden, wie der Verzehr bestimmter Speisen oder die Medikation, wie z. B. Antikoagulanzien.
Nach der Anamnese sollte zunächst eine körperliche Untersuchung erfolgen. Beim GKV-Patienten ist beides mit der Versichertenpauschale (03000) abgegolten. Beim Privatpatienten können Anamnese und Beratung mit den Nrn. 1 oder 3 GOÄ abgerechnet werden – die Nr. 3 GOÄ jedoch nur dann, wenn in der gleichen Sitzung keine Sonderleistungen berechnet werden. Die Untersuchung wird mit den Nrn. 6 oder 7 GOÄ abgerechnet.
Urin-Untersuchungen
Bei der Urin-Untersuchung sollte neben einer Teststreifen-Untersuchung immer auch ein Sediment untersucht werden. Im EBM werden die Untersuchungen mit den Positionen 32033 und 32031 abgerechnet. In der GOÄ gibt es beide Leistungen einmal im Abschnitt M1 (Nr. 3511, 3531 GOÄ) und einmal im Abschnitt M3 (Nr. 3652, 3653 GOÄ). Da die M3-Leistungen geringer dotiert sind, sollte man sich vergewissern, dass immer die M1-Leistungen abgerechnet werden.
Wenn exogene Ursachen für die Rotverfärbung des Urins ausgeschlossen sind, ist zudem eine bakteriologische Untersuchung des Urins mittels eines Eintauchnährbodens zur Abklärung einer Infektion angezeigt. Die Abrechnung erfolgt im EBM mit der GOP 32151, die GOÄ sieht hierfür die Nr. 4605 vor. Ist die Kultur positiv, erfolgt die Spezifizierung durch den Laborfacharzt.
Vorwiegend bei einer schmerzlosen Hämaturie kann auch ein NMP22-Schnelltest sinnvoll sein – ein Test, der den beim Blasentumor gehäuft vorkommenden Tumormarker NMP22 nachweist. Abrechenbar ist er jedoch nur analog als IGe-Leistung mit der Nr. 3911 GOÄ.
Bei allen Laboruntersuchungen sind sowohl im EBM als auch in der GOÄ die Kosten für Teststreifen, Eintauchnährböden und andere Materialien mit den Gebühren abgegolten und nicht gesondert abrechenbar.
Sonografie
Auch eine sonografische Abklärung bei einer Hämaturie kann durch den Hausarzt erfolgen. Bei Abrechnung nach dem EBM ist dafür eine entsprechende Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) erforderlich, die bei der GOÄ-Abrechnung nicht gefordert wird.
Für die Untersuchung der Nieren und ableitenden Harnwege gibt es im EBM eine eigenständige Ziffer, die GOP 33043 „Sonografische Untersuchung eines oder mehrerer Uro-Genital-Organe mittels B-Mode-Verfahren je Sitzung“. Auch wenn die Untersuchung vor und nach Miktion durchgeführt wurde, kann Nr. 33043 nur einmal berechnet werden, da es im Leistungstext heißt: „Untersuchung … je Sitzung“.
Bei GOÄ-Abrechnung können im Regelfall die Nr. 410 (erstes untersuchtes Organ, z. B. eine Niere) und bis zu drei weitere Organe jeweils mit der Nr. 420 abgerechnet werden. Dabei werden paarige Organe, bspw. die Nieren und Ureteren, auch je Seite abgerechnet. In der Rechnung sind die untersuchten Organe anzugeben.
Weitere Maßnahmen
Nach abgeschlossener Diagnostik und Abklärung der Ursache kann der Hausarzt bei einer Infektion beispielsweise eine adäquate Therapie durchführen. Bei nicht eindeutiger Diagnose sollte er den Patienten zur weiteren fachärztlichen Diagnostik (Endoskopie, Röntgen etc.) an einen Urologen überweisen. Zu diesem Zweck sind dann ärztliche Gespräche bzw. Erörterungen erforderlich. Abgerechnet werden diese im EBM mit der 03230 je vollendete zehn Minuten (auch mehrfach pro Sitzung möglich). In der GOÄ stehen dafür die Nrn. 3 und 34 zur Verfügung.
Sollte ein dringender Termin beim Urologen erforderlich sein, kann die Terminvereinbarung durch die Hausarztpraxis zusätzlich noch mit der 03008 abgerechnet werden. Eine ggf. notwendige AU-Bescheinigung ist nur bei GOÄ-Abrechnung mit der Nr. 70 möglich.
Kommentar zur GOÄ, begründet von Dr. med. D. Brück.
Der Kommentar zu EBM und GOÄ; begründet von Wezel/Liebold.
Dr. med. Heiner Pasch