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§ 25b SGB V

Ärzte sehen datengestützte Prävention kritisch

Die datengestützte Prävention gemäß § 25b SGB V ist in der Ärzteschaft wenig bekannt, u. a. weil Erfahrungen fehlen.


13.02.2026
Redaktion
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Seit fast zwei Jahren dürfen Krankenkassen personenbezogene Abrechnungs- und Versorgungsdaten systematisch analysieren, um gesundheitliche Risiken ihrer Versicherten zu erkennen. Auf Basis einer Ad-hoc-Befragung von 669 Ärztinnen und Ärzten berichtet die Stiftung Gesundheit, dass jeder zweite Befragte der Datenauswertung noch kritisch gegenüber steht. Nur 7,9 % geben an, mit den Inhalten des § 25b SGB V gut vertraut zu sein, weitere knapp 29 % verfügen über ein Grundwissen. 63,1 % kennen die Regelung bislang nicht. Entsprechend gering fallen auch die praktischen Erfahrungen mit der datengestützten Prävention aus: Nur knapp 40 % hatten im Praxisalltag bereits Berührungspunkte mit dem Thema – etwa durch Kassen, Patientennachfragen oder kollegialen Austausch. Diejenigen, die bereits Berührungspunkte damit hatten, bewerten diese eher zurückhaltend: Den größten Nutzen erkennen die Hausärztinnen und -ärzte mit 18,8 %, gefolgt von den Psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit 15,9 % und den Fachärztinnen und -ärzten mit 12,9 %. Insgesamt stuft allerdings fast jeder Zweite die Regelung als „kritisch“ oder „eher kritisch“ ein.

Quelle: Stiftung Gesundheit

Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de