Räumliche Trennung vom übrigen Klinikbetrieb empfohlen
Logistisch empfiehlt die Leitlinie eine räumliche Trennung der Versorgung von Frauen nach sexualisierter Gewalt vom übrigen Klinik- bzw. Ambulanzbetrieb. Die Atmosphäre sollte geschützt und möglichst ruhig sein. Das ärztliche Personal sollte für die Versorgung von Frauen nach sexualisierter Gewalt geschult sein.
„Jede Frau, die sexualisierte Gewalt erlebt, hat Anspruch auf kompetente medizinische und psychologische Hilfe – unabhängig davon, ob sie eine Anzeige erstattet oder nicht“, betont der Leitlinienkoordinator Prof. Matthias David. Die Leitlinie empfiehlt deshalb auch eine vertrauliche Spurensicherung (VSS), die eine spätere Anzeige ermöglicht, ohne sofort die Polizei einzuschalten.
Würde und Sicherheit der Patientin in den Mittelpunkt stellen
Zentral für eine gute Versorgung in dieser hochgradig sensiblen Situation ist demnach außerdem eine traumainformierte Gesprächsführung, die den Betroffenen Kontrolle über den Untersuchungsprozess ermöglicht und ihre Würde und Sicherheit in den Mittelpunkt stellt. Traumainformiertes Vorgehen beinhalte ein Verständnis der tiefgreifenden neurologischen, biologischen, psychischen und sozialen Auswirkungen eines Traumas auf eine Person. Damit würden zwar keine traumabedingten Auswirkungen behandelt, das Vorgehen trage aber dazu bei, die Hindernisse zu beseitigen, mit denen betroffene Frauen nach sexualisierter Gewalt beim Zugang zur Gesundheitsversorgung konfrontiert sein können, heißt es in der Leitlinie.
Die Leitlinie gibt weitere detaillierte Fachempfehlungen zur Anamneseerhebung, zur medizinisch-forensischen Untersuchung, zur medizinischen Versorgung einschließlich Notfallverhütung, zu sexuell übertragbaren Infektionen, zur psychischen und psychosozialen Versorgung sowie zur Nachbetreuung.
Gesetzlicher Hintergrund
Seit dem 01.01.2024 hat das Soziale Entschädigungsrecht (SEG) das Opferentschädigungsgesetz abgelöst. Das SEG ist im SGB XIV verankert und regelt die Entschädigung für Betroffene sexualisierter Gewalt. Ansprüche bestehen unabhängig von einer polizeilichen Anzeige oder einem Strafverfahren und verjähren nicht. Leistungen umfassen medizinische und psychotherapeutische Versorgung, Traumatherapien, Schädigungsrenten, Einmalzahlungen sowie Unterstützung bei der sozialen und beruflichen Wiedereingliederung. Eine psychosoziale Prozessbegleitung wird ebenfalls finanziert. Die Antragsprüfung erfolgt sensibel, Beweismaterial wie ein ärztliches Gutachten kann hilfreich sein. Ziel ist, Betroffene zu entlasten, ihre Lebensqualität wiederherzustellen und langfristige Unterstützung zu bieten. Anträge sind bei den Versorgungsbehörden der Bundesländer zu stellen.
Der Leitlinie zufolge besteht mit Blick auf die Vereinheitlichung der medizinisch-forensischen Versorgung in Deutschland aktuell noch Verbesserungsbedarf. Auch sei die Finanzierung der Versorgung noch nicht einheitlich geregelt. In den meisten Bundesländern gibt es demnach seitens der rechtsmedizinischen Institute und der Kliniken mit gynäkologischen Abteilungen Angebote zur vertraulichen Spurensicherung (VSS) nach Gewalt. Möglichkeit der Lagerung stehen in den jeweiligen rechtsmedizinischen Instituten zur Verfügung.
Auswahl an Leitlinienempfehlungen
Wesentliche Vorgaben für ein strukturiertes, rechtssicheres Vorgehen bei Anamnese, Untersuchung und Dokumentation sensibler Fälle:
- Die Anwesenheit einer weiblichen Drittperson ist anzustreben.
- Verschiedene Versorgungsoptionen sollen erläutert werden.
- Eine Ablehnung, Unterbrechung und vorzeitige Beendigung der Anamnese und/oder Untersuchung soll dokumentiert werden.
- Die an die Polizei/Rechtsmedizin ausgehändigten Dokumente und/oder Asservate sollen dokumentiert werden.
- Ärztliches Personal soll sich mit den Regelungen der VSS im eigenen Bundesland vertraut machen.
Die vollständige Leitlinienfassung finden Sie unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/015-097
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte e. V. (BFV)
Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de