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Gynäkologie, Abrechnung Gynäkologie Abrechnung
IGeL-Tipp | Gynäkologie

Besenreiser im gynäkologischen Bereich

Sichtbare Teleangiektasien im Haut­bereich werden als störend empfunden. Besonders Frauen möchten diesen kosmetischen Makel beseitigen lassen, vor allem in der warmen Jahreszeit, wenn wegen der luftigen Kleidung mehr Haut zu sehen ist. Auch Gynäkologinnen und Gynäkologen werden gelegentlich gebeten, Besenreiser in den anatomischen Bereichen (Unterbauch und Oberschenkel) zu beseitigen, in denen sie tätig sind. 


12.06.2023
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Häufig wird bei der Erstkonsultation davon ausgegangen, dass die Behandlung von Teleangiektasien der Haut durch die Krankenkasse gezahlt wird. Wird ein Krankheitsverdacht geäußert, sollte der Erstkontakt über die Krankenversichertenkarte zu Lasten der GKV abgerechnet werden (Grundpauschale). Wenn eine Abklärung erforderlich ist, ob eine Erkrankung ursächlich für die Teleangiektasien infrage kommt, sind entsprechende Leistungen zu Lasten der GKV durchzuführen.

Behandlung

In der Regel kann leicht vermittelt werden, dass die Beseitigung von Teleangiektasien die Behandlung eines ästhetischen Problems darstellt und keine Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgen kann. Wird die Entfernung von Teleangiektasien gewünscht, ist unbedingt vorab eine Aufklärung über mögliche Behandlungsverfahren sowie über das Risiko verbleibender Hautpigmentierungen durchzuführen. Auch bei der Behandlung von Teleangiektasien ist wie bei allen IGeL ein schriftlicher Behandlungsvertrag mit Kostenaufklärung zu schließen. Die Kostenaufklärung erfolgt am besten durch Benennung der wahrscheinlich zur Abrechnung gelangenden GOÄ-Positionen zusammen mit Steigerungsfaktor und Endbetrag. Auch bei Privatpatientinnen sollte ein entsprechender Vertrag geschlossen werden, da viele Privatversicherungen kosmetische Behandlungen nicht erstatten.

Wichtig

Bei der Liquidation von IGeL mit selbstgewählten Steigerungsfaktoren mit Kommastellen für glatte Rechnungsbeträge sorgen.

Vorab immer Behandlungsvertrag schließen mit Benennung der voraussichtlichen Kosten, keine Pauschalliquidationen.

Liquidation

Als Behandlungsverfahren kommen in der Regel eine Sklerosierungstherapie, Lasertherapie, die Applikation von Radiofrequenzwellen und bei größeren Teleangiektasien ggf. die Kombination mit Miniphlebektomien zur Anwendung (s. Tab.). Beratungen und Untersuchungen zu diesen Behandlungsverfahren sind eigenständig zu berechnen. Sklerosierungsbehandlungen sind mit der Nr. 764 GOÄ zu berechnen. Laut Leistungslegende ist diese Position je Sitzung nur einmal berechnungsfähig, somit auch für die Behandlung von Teleangiektasien an beiden Oberschenkeln. Der Zweifachansatz der Nr. 764 GOÄ für die Beseitigung von Teleangiektasien an paarigen Organen ist nicht unumstritten. Um sicherzugehen, ist zu empfehlen, bei ausgedehnten Sklerosierungsbehandlungen die Nr. 764 mit höherem Faktor (3,5-fach) und nur einmal zu berechnen. In Anlehnung an die Analogempfehlungen der Bundesärztekammer (BÄK) zur dermatologischen Lasertherapie können Laserbehandlungen von Teleangiektasien mit der Nr. 2440 analog berechnet werden. Da die Analogempfehlung der BÄK bereits die Behandlung von Teleangiektasien mittels Laser beinhaltet, kann der Laserzuschlag 441 nicht zusätzlich berechnet werden. Für die ambulante Durchführung der Laserbehandlung von Teleangiektasien ist der Zuschlag Nr. 444 GOÄ berechnungsfähig. Werden Miniphlebektomien erforderlich, können diese mit der Nr. 2890 (isolierte Seitenastexstirpation) berechnet werden. Die Nr. 2890 ist ggf. je Seitenastexstirpation berechnungsfähig.

Für Gynäkologinnen und Gynäkologen dürfte wegen des geringen technischen Aufwands in der Regel nur die Sklerosierungstherapie bei kleineren Besenreisern in Betracht kommen.  

GOÄ-Nr.LeistungPunkteFaktorBetrag
1Beratung80

2,3

(2,15)

10,72 €

(10,00 €)

5Untersuchung80

2,3

(2,15)

10,72 €

(10,00 €)

764Sklerosierungsbehandlung190

2,3

(2,26)

(3,5)

(3,43)

25,47 €

(25,00 €)

(38,76 €)

(38,00 €)

2440aLaserbehandlung, je Sitzung800

2,3

(2,15)

(3,5)

(3,43)

107,25 €

(100,00 €)

(163,20 €)

(160,00 €)

444OP-Zuschlag zu Nr. 2440,
nur 1-facher Gebührensatz möglich
1.300(1,0)(75,77 €

Tab.: Abrechnungsmöglichkeiten bei der Behandlung von Teleangiektasien in der gynäkologischen Praxis