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Überkonsum

Neue Cannabis-Leitlinie – Evidenzbasierte Hilfe bei cannabisbezogenen Störungen

Cannabis birgt insbesondere bei regelmäßigem und übermäßigem Konsum erhebliche gesundheitliche Risiken: Cannabisbezogene Störungen – darunter Missbrauch, Abhängigkeit und Entzugssyndrome – treten häufiger auf, als gemeinhin vermutet wird. Eine neue S3-Leitlinie bündelt nun erstmals evidenzbasierte Empfehlungen für Diagnostik, Therapie und Versorgung von Jugendlichen und Erwachsenen mit cannabisbezogenen Störungen.


30.03.2026
Redaktion
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S3-Leitlinie
“Behandlung Cannabisbezogener Störungen”

Auf einen Blick
 

  • Erstmals Cannabis-Hyperemesis-Syndrom (CHS) berücksichtigt (schwere Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen)
  • Explizite Empfehlungen zu komorbiden psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Psychosen
  • Gibt Optionen einer ergänzenden Behandlung durch symptomorientierte (off-label) Pharmakotherapie

Cannabis ist nach Alkohol und Tabak die weltweit am häufigsten konsumierte psychoaktive Sub­stanz. In der deutschen ambulanten und stationären Suchthilfe ist Cannabis nach Alkohol der Hauptanlass für eine suchtspezifische Behandlung. Schätzungen zufolge erfüllen rund 1,5 % der Erwachsenen und etwa 2,5 % der 12- bis 18-Jährigen in Deutschland die diagnostischen Kriterien einer cannabisbezogenen Störung, d. h. eines Missbrauchs oder einer Abhängigkeit.

In der Gruppe der regelmäßig Konsumierenden entwickeln 33 % eine Abhängigkeit. Die neu veröffentlichte S3-Leitlinie „Behandlung cannabisbezogener Störungen“ bietet evidenzbasierte Handlungsempfehlungen für alle Berufsgruppen, die mit der Behandlung von Patientinnen und Patienten mit cannabisbezogenen Störungen befasst sind.

Cannabis-Hyperemesis-Syndrom (CHS)

Erstmals berücksichtigt eine Leitlinie auch das schwerwiegende Cannabis-Hyperemesis-Syndrom (CHS) – wiederkehrende Episoden von schwerer Übelkeit, Erbrechen und Bauchschmerzen aufgrund einer chronischen Cannabis-Intoxikation. Die Leitlinie empfiehlt hier eine Abstinenzbehandlung sowie die Aufklärung von Betroffenen und Behandelnden über das CHS. Damit rückt die Leitlinie neben den psychischen auch die physischen Risiken des Cannabiskonsums in den Fokus.

Neue Cannabis-Leitlinie – Individualisierte Behandlung statt „one size fits all“

Die S3-Leitlinie gibt zudem explizite Empfehlungen für den Umgang mit komorbiden psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Psychosen. Auch besonders gefährdete Gruppen werden gezielt adressiert, darunter Jugendliche, Menschen mit frühem Konsumbeginn, Personen mit psychischer Vorbelastung sowie sozial stark belastete Gruppen. Damit ermöglicht die Leitlinie eine individualisierte Risikoeinschätzung und passgenaue Versorgung.

Pharmakologische Möglichkeiten und Grenzen

„Es gibt weltweit immer noch keine Medikamente, die für die Behandlung von cannabisbezogenen Störungen zugelassen sind“, erklärt Prof. Dr. Ursula Havemann-­Reinecke, DGPPN. „Pharmakotherapie kann jedoch symptomorientiert und ‚off label‘ eingesetzt werden, beispielsweise zur Behandlung von Entzugssymptomen.“ Die Leitlinie beschreibt entsprechende Optionen.

Stigmata abbauen

Ein entscheidender Aspekt für eine erfolgreiche Behandlung ist die Entstigmatisierung. Die Leitlinie betont: Cannabisbezogene Störungen sind ernstzunehmende Erkrankungen – keine moralische Verfehlung und kein Ausdruck persönlichen Versagens.

Gleichzeitig fordern die Fachgesellschaften in der Leitlinie einen deutlichen Ausbau der Versorgungsstrukturen, damit auch langfristig niedrigschwellige und systematische Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene zur Verfügung stehen.

Die Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie e. V. (DG-Sucht), der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychia­trie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. (DGKJP) sowie der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN) erarbeitet. Insgesamt waren 20 Fachgesellschaften, Berufs-, Betroffenen- und Angehörigenverbände beteiligt.

Hier geht's zur Leitlinie

Quelle: DGPPN