Invirto ermöglicht Menschen mit einer Agoraphobie, Panikstörung oder sozialen Phobie eine Behandlung ihrer Angststörung von zu Hause. Patientinnen und Patienten lernen von Therapeutinnen oder Ärzten punktuell unterstützt selbstständig mit einer App und einer Virtual-Reality-Brille unter anderem: Ihre Angst besser zu verstehen, mit hoher Anspannung umzugehen, Angstgedanken zu bewältigen und angstbesetzte Situationen wieder aufzusuchen. Invirto ermöglicht es, die Symptome der Angststörung zu reduzieren, Vermeidungsverhalten zu verringern und wieder mehr Bewegungsfreiheit im Alltag zurückzugewinnen. Invirto basiert auf einer kognitiven Verhaltenstherapie mit Expositionstraining, die von Fachgesellschaften für die Behandlung von Angststörungen empfohlen wird.
Patientengruppe
F40.00 Agoraphobie: Ohne Angabe einer Panikstörung F40.01 Agoraphobie: Mit Panikstörung F40.1 Soziale Phobien F41.0 Panikstörung [episodisch paroxysmale Angst]
Die DiGA ist nicht anzuwenden bei folgenden Diagnosen (Kontraindikationen gemäß ICD-10)
F00 Demenz bei Alzheimer-Krankheit F01 Vaskuläre Demenz F02 Demenz bei anderenorts klassifizierten Krankheiten F03 Nicht näher bezeichnete Demenz F04 Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt F05 Delir, nicht durch Alkohol oder andere psychotrope Substanzen bedingt F06 Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit F09 Nicht näher bezeichnete organische oder symptomatische psychische Störung F10 Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol F11 Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide F12 Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide F13 Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika F14 Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain F15 Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein F16 Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene F17 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak F18 Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen F20 Schizophrenie F21 Schizotype Störung F22 Anhaltende wahnhafte Störungen F23 Akute vorübergehende psychotische Störungen F24 Induzierte wahnhafte Störung F25 Schizoaffektive Störungen F28 Sonstige nichtorganische psychotische Störungen F29 Nicht näher bezeichnete nichtorganische Psychose F30 Manische Episode F31 Bipolare affektive Störung F32.2 Schwere depressive Episode ohne psychotische Symptome F32.3 Schwere depressive Episode mit psychotischen Symptomen F33.3 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode mit psychotischen Symptomen H54.0 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, binokular H54.1 Schwere Sehbeeinträchtigung, binokular H54.4 Blindheit und hochgradige Sehbehinderung, monokular H54.5 Schwere Sehbeeinträchtigung, monokular H81 Störungen der Vestibularfunktion H82 Schwindelsyndrome bei anderenorts klassifizierten Krankheiten H91.3 Taubstummheit, anderenorts nicht klassifiziert I08 Krankheiten mehrerer Herzklappen I09 Sonstige rheumatische Herzkrankheiten I20 Angina pectoris I22 Rezidivierender Myokardinfarkt I25 Chronische ischämische Herzkrankheit I45 Sonstige kardiale Erregungsleitungsstörungen I49 Sonstige kardiale Arrhythmien I50 Herzinsuffizienz I69 Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit R42 Schwindel und Taumel
Weitere nicht durch Kontraindikationen abgedeckte Ausschlusskriterien
Eine Behandlung mit Invirto ist nach einer Einzelfallprüfung der folgenden relativen Kontraindikationen durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin möglich:
G40-G47: Episodische und paroxysmale Krankheiten des Nervensystems (muss stabil eingestellt und vom Neurologen freigegeben sein)
F06.3: Organische affektive Störungen
F06.4: Organische Angststörung
F10.1: Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Schädlicher Gebrauch
F12.1: Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide: Schädlicher Gebrauch
F33.2 Rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome
F43 Reaktion auf schwere Belastungen und Anpassungsstörungen
F44: Dissoziative Störungen
H90: Hörverlust durch Schallleitungs- oder Schallempfindungsstörung (nach Freigabe durch HNO-Arztes)
Bei allen Herz-, Kreislauferkrankungen (I00-I99), die nicht in den absoluten Kontraindikationen genannt werden sollte eine Abklärung und Freigabe durch den behandelnden Arzt bzw. durch eine Kardiologin erfolgen.
J40-J47: Chronischen Krankheiten der unteren Atemwege
Bestehende oder vermutete Schwangerschaft
Bei akuter Eigengefährdung oder deutlich selbstverletzenden Tendenzen
Bei Rauschzuständen (unter dem Einfluss psychotroper Substanzen)
Bei nicht vorhandener Absprachefähigkeit, Realitätsverlust, Wahn oder Halluzinationen
Bei starken und unkontrollierten dissoziativen Zuständen, bzw. nur bei Vorhandensein antidissoziativer Skills und Fähigkeiten im Umgang mit den Symptomen
Schwere Beeinträchtigung der kognitiven und sensorischen Fähigkeiten, die die Nutzung einer App erschweren
Anwendungsdauer
Der Hersteller macht keine Angaben zu einer empfohlenen Anwendungsdauer.
Invirto wird nach einer Diagnostik einer der folgenden Angststörungen von Psychotherapeutinnen oder Ärztinnen verschrieben: Agoraphobie mit oder ohne Panikstörung (F40.00, F40.01), Panikstörung (F41.0) und soziale Phobie (F40.1). Zusätzlich werden die Kontraindikationen konsiliarisch oder durch die behandelnde ÄrztIn selbst ausgeschlossen.
Nach einer Verschreibung können PatientInnen selbständig mit der Therapie starten. Die PatientInnen sind der hauptsächliche Nutzer der digitalen Gesundheitsanwendung. PatientInnen können während der Nutzung der Applikation Gespräche von PsychotherapeutInnen, PsychiaterInnen oder ÄrztInnen erhalten.
Bei der Behandlung außerhalb der DiGA gelten die jeweiligen berufs- und sozialrechtlichen Regelungen für Ärzte/Ärztinnen.
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