Zitierweise: HAUT 2026; 37 (2): 82-83
"Die juristische Kernbotschaft ist klar: Verantwortlich bleibt der Mensch."
KI-Triage in der Dermatologie: Vorauswahl mit Risiko
Algorithmen entscheiden längst nicht mehr nur im Hintergrund. Sie beeinflussen, wer wann gesehen bzw. behandelt wird. Gerade in der Dermatologie ist diese digitale Steuerung verlockend. Viele Beschwerden werden zunächst über Bilder beschrieben, Termine sind knapp und die Hoffnung ist groß, Verdachtsfälle schneller nach vorn zu ziehen und Bagatellfälle später versorgen zu können.
Typische Einsatzfelder sind zum einen die Teledermatologie mit Foto-Upload und Priorisierung („dringend“, „demnächst“, „Routine“), zum anderen Systeme zur Risikoabschätzung bei Pigmentmalen mit Empfehlung zur zeitnahen Abklärung – aber auch Notfall- bzw. Ambulanzsteuerung, die Beschwerden, Bilder und Vorerkrankungen zu einer Reihenfolge der Dringlichkeit verdichtet. Das klingt effizient, ist aber faktisch eine möglicherweise hochriskante Vorauswahl. Je nach Einsatzkontext können derartige Systeme zudem in den Anwendungsbereich der EU-KI-Regulierung fallen (z. B. bei „emergency healthcare patient triage systems“)1. Wird ein hochmalignes Melanom als „unkritisch“ eingeordnet und der Termin um Monate verschoben, kann das für Patientinnen und Patienten* dramatische Folgen haben.
Ärztliche Verantwortung bleibt – trotz KI-Einsatz
Die juristische Kernbotschaft ist klar: Verantwortlich bleibt der Mensch. Im Einzelfall stehen Ärzte in der Pflicht, Diagnostik und Behandlung am Standard auszurichten. Ein „grünes“ Signal der Software entbindet nicht von einer Plausibilitätsprüfung. KI darf unterstützen, aber sie muss in ein System eingebettet sein, das Fehlklassifikationen erkennt, auffängt und nachvollziehbar bearbeitet.
In der Praxis entscheidet sich Haftung häufig über die Organisation. Wenn niemand erklären kann, nach welchen Kriterien das Tool sortiert, wer bei unklaren bzw. auffälligen Angaben das letzte Wort hat oder wie Warnhinweise dokumentiert werden, dann wird aus einem Systemfehler schnell ein Organisationsfehler. Dokumentationspflichten sind dabei kein „nice-to-have“, sondern zwingend zu beachten.
Zur Therapiefreiheit gehört zudem Auswahlfreiheit: Wer KI einsetzt, sollte begründen können, warum gerade dieses System genutzt wird, welche Qualitäts- und Sicherheitsmaßnahmen vorgesehen sind (z. B. Updates, Monitoring, Testläufe, Stichprobenkontrollen) und wie mit erkannten Grenzen umgegangen wird. Soweit Software (auch) medizinische Zwecke erfüllt, kann zudem eine Einordnung als Medizinproduktsoftware relevant werden2.
Besondere Fallstricke bei Einsatz von KI in der Dermatologie
Der Einsatz von KI in der Dermatologie birgt besondere Risiken. Bilderkennung ist nur so gut wie ihre Trainingsdaten. Sind bestimmte Hauttypen, Altersgruppen oder Bildqualitäten unterrepräsentiert, drohen systematische Fehlbewertungen – mit medizinischen und rechtlichen Folgen3.
Hinzu kommt die Foto-Problematik: Licht, Auflösung, Perspektive und der klinische Kontext fehlen. Ein beginnendes Arzneimittelexanthem kann auf dem Bild banal wirken und als „unklarer Ausschlag“ in einer niedrigen Priorität landen. Umgekehrt kann ein seit Jahren unverändertes Ekzem in der Bildanalyse fälschlich hochgestuft werden – mit der Folge unnötiger Verunsicherung und Fehlvergabe knapper Termine.