7 wirtschaftlich interessante IGeL für hausärztliche Praxen
Auch in hausärztlichen Praxen werden zunehmend IGeL angeboten. Werden bereits IGeL angeboten oder wird erwogen, IGeL zusätzlich in das Leistungsspektrum aufzunehmen, sollten die ggf. dafür notwendigen Investitionen genau analysiert werden, um zu ermitteln, ob mit dem beabsichtigten Angebot von IGeL zumindest ein kostendeckendes, besser aber ein gewinnbringendes Honorar erzielt werden kann.
Häufiger als IGeL werden Beratungen zu IGeL erbracht, die häufig nicht als IGeL berechnet werden, so z. B. Beratungen zu Botox- oder Hyaluronbehandlungen, zur Beseitigung von Tätowierungen usw.
Während die entsprechenden IGeL zumeist in Facharztpraxen erbracht werden, bleibt es in hausärztlichen Praxen häufig bei einer Beratung zu IGeL. Hausärztinnen und Hausärzte sollten sich nicht scheuen, derartige Beratungen zu berechnen, in der Regel nach Nr. 1 der GOÄ, bei einer Beratung mit einer Dauer von mehr als zehn Minuten nach Nr. 3 der GOÄ.
2. Atteste
Mit die häufigsten IGeL in Hausarztpraxen sind Atteste, beispielsweise für die Schule, für Sportvereine und so weiter. Atteste sind privat zu liquidieren, in der Regel nach Nr. 70 GOÄ, bei umfangreichen Bescheinigungen auch nach Nr. 75 GOÄ.
3. Akupunktur
Nur bei chronischen Knie- und Rückenbeschwerden sind Akupunkturbehandlungen GKV-Leistungen und somit bei anderen Beschwerden IGeL, abzurechnen nach Nr. 269 GOÄ, bei einer mindestens zwanzigminütigen Akupunkturbehandlung nach Nr. 269a.
Wichtig
Hausarztpraxen können einige wirtschaftlich interessante IGeL anbieten. Die vorstehende Auflistung beinhaltet nur eine Auswahl von den für Hausärztinnen und Hausärzten möglichen IGeL.
Über die in der Praxis angebotenen IGeL sollte durch Auslagen im Wartezimmer informiert werden.
Abrechnungsmöglichkeiten finden Sie in der Tabelle.
Möglichst bei IGeL mit individuellen Steigerungsfaktoren mit selbst gewählten Kommastellen für glatte Rechnungsbeträge sorgen. Das steigert die Akzeptanz auf Patientenseite.
4. Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Die GKV-Früherkennungsuntersuchungen sind begrenzt. Zusätzliche Untersuchungen, wie z. B. gewünschte sonografische Untersuchungen der Mammae, der Ovarien und so weiter sind IGeL. Zusätzliche präventive Untersuchungen werden im IGeL-Monitor der Krankenkassen durchweg als „negativ“, „tendenziell negativ“ oder „unklar“ eingestuft. Darauf sollten Sie sich einstellen, wenn Sie auf diese Bewertungen im IGeL-Monitor angesprochen werden. Tipp: Argumente parat haben, warum Sie diese IGeL dennoch anbieten.
5. Hormonbestimmungen
Hormonbestimmungen werden von Frauen meist dann gewünscht, wenn sie wissen wollen, ob das Klimakterium schon eingetreten ist oder bald eintreten wird. Besteht kein Krankheitsverdacht, sind diese Untersuchungen als IGeL zu liquidieren. Fallen die Untersuchungen positiv aus und ergibt sich daraus die Indikation zu einer entsprechenden Behandlung, bleiben die Bestimmungen dennoch IGeL, lediglich weitere Folgeleistungen sind dann als GKV-Leistungen zu liquidieren.
6. Eigenbluttherapie
In hausärztlichen Praxen werden auch Eigenbluttherapien durchgeführt, z. B. bei Psoriasis. Im EBM steht dafür keine Position zur Verfügung, somit ist diese Therapieform als IGeL zu liquidieren: Nr. 284 GOÄ, Eigenbluteinspritzung einschließlich Blutentnahme, 90 Punkte, 2,3-fach 12,07 €, 3,5-fach 18,36 €.
7. Aknebehandlungen
Bereits im Jahr 2007 stellte die Arbeitsgemeinschaft der Ärzte/Ersatzkassen fest: „Kosmetische Aknebehandlungen sind nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der Krankenkassen.“ Diese Feststellung legt allerdings nicht fest, ab welcher Ausprägung einer Akne kosmetische Maßnahmen ausreichend sind bzw. ab wann ärztliche Leistungen indiziert sind, die nach dem EBM berechnungsfähig wären. In Grenzfällen ist hier aufgrund der eigenen Erfahrung mit einem gewissen Fingerspitzengefühl eine Entscheidung zu treffen.
Auswahl an wirtschaftlich interessanten IGeL in der hausärztlichen Praxis
GOÄ-Nr.
Leistung
Punkte
Faktor
Betrag
1
Beratungen zu IGeL
80
2,15
10,00 €
3
Beratung, länger als zehn Minuten
150
2,29
20,00 €
70
Attest
40
2,15
5,00 €
75
Ausführliche Bescheinigung
130
2,24
17,00 €
269
Akupunktur
200
2,23
26,00 €
269a
Akupunktur, länger als 20 Minuten
350
2,25
46,00 €
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