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EBM-Tipp | Allgemeinmedizin

Behandlung klimakterischer Beschwerden in der hausärztlichen Praxis

Besonders in Frauenzeitschriften erscheinen mehr oder weniger regelmäßig Beiträge dazu, dass klimakterische Beschwerden durch eine Hormonersatztherapie gelindert werden können. Auch in Hausarztpraxen werden Patientinnen vorstellig, die sich wegen klimakterischer Beschwerden beraten und behandeln lassen möchten. Bei den damit im Zusammenhang erbrachten ärztlichen Leistungen und Verordnungen sind bestimmte Vorgaben zu beachten.


22.01.2024
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Die bei Patientinnen mit Eintritt des Klimakteriums anfallenden üblichen Untersuchungen und Erörterungen sind mit der Berechnung der Versichertenpauschale 03000 abgegolten, lediglich längere Erörterungen können je vollendete zehn Minuten Gesprächsdauer mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 03230 berechnet werden.

Hormonersatztherapie

Wird eine Hormonersatztherapie erwogen, sind Diagnosen per ICD-10-Code anzugeben, die mit der Verordnung der hormonellen Arzneimittel korrelieren. Neuerdings überprüfen die Krankenkassen verstärkt, ob die getätigten Verordnungen mit den angegebenen ICD-10-Codes übereinstimmen. Die KVen sind dazu nicht unmittelbar  in der Lage, da die Rezepte über die Abrechnungsstellen der Apotheken zunächst den Krankenkassen zugeleitet werden. Da auf den Rezepten keine Erkrankungen im Wortlaut oder als ICD-10-Code angegeben werden dürfen, können erst die Krankenkassen korrelierende Übereinstimmungen von Verordnungen und Diagnoseangaben überprüfen. Da die Abrechnungsunterlagen von den KVen den Krankenkassen nicht ad hoc zugeleitet werden, werden entsprechende Nachfragen der Krankenkassen zumeist mit einer Verzögerung von mehreren Quartalen oder auch Jahren zugestellt. Nachgefragt wird dann in der Regel, warum bestimmte Verordnungen getätigt wurden, obwohl ein korrelierender ICD-10-Code nicht angegeben wurde. Deswegen sind bei allen Verordnungen Diagnosen per ICD-10-Code anzugeben, die der Indikationsliste (Beipackzettel) der verordneten Arzneimittel entsprechen.

ICD-10-Codes bei Hormonersatztherapie
DiagnoseICD-10
Hormonmangelsyndrom, klimakterischN95.9
Sekundäre AmenorrhoeN91.2
bei primärer oder sekundärer OligomenorrhoeN91.3, oder N91.4
Beschwerden im Zusammenhang mit der MenopauseN95.1
Verordnung oraler KontrazeptivaZ30.4

Laboruntersuchungen

Die Indikation für eine Hormonersatztherapie ist mittels entsprechender Laborparameter zu verifizieren. Entsprechende Hormonbestimmungen sollten bei einer Hormonersatztherapie immer vorab durchgeführt werden, ausgenommen bei der Verordnung oraler Kontrazeptiva.

Wichtig

Bei einer Hormonersatztherapie immer korrelierenden ICD-10-Code angeben.

Die Indikationen der verordneten Arzneimittel (laut Beipackzettel) mit den Diagnoseangaben (ICD-10 Codes) abgleichen.

Vor Hormonersatztherapie Hormonbestimmungen durchführen. 

Bei psychischen Alterationen Differenzialdiagnostik nach 35100 und verbale Interventionen nach 35110 ansetzen. 

Bei Abrechnung der GOP 35100 und 35110 immer zusätzlich eine F-Diagnose angeben.

Psychische Beschwerden

Mehr als die Hälfte der niedergelassenen Hausärztinnen und -ärzte hat die Genehmigung zur Abrechnung von Leistungen der psychosomatischen Grundversorgung gemäß den GOP 35100 und 35110. Seit einiger Zeit wird bei Abrechnung der GOP 35100 vermehrt geprüft, ob der obligate Leistungsinhalt „Schriftlicher Vermerk über die ätiologischen Zusammenhänge“ (der somatischen und der psychischen Erkrankung) dokumentiert ist. Die entsprechenden Codierungen finden sich im ICD-10 in Kapitel F unter den Nummern F.00 bis F.99. Bei klimakterischen Störungen mit depressiven Episoden z. B. F32.0 im Zusammenhang mit einem Hormonmangelsyndrom N95.9.

Fazit

Beim Eintritt des Klimakteriums ergibt sich bei vielen Patientinnen Behandlungsbedarf. Adäquate Abrechnungsmöglichkeiten bietet der EBM nicht, da die routinemäßigen Untersuchungen und Erörterungen mit der Berechnung der Versichertenpauschale bzw. längere Erörterungen mit Berechnung der GOP 03230 abgegolten sind. Mit der psychosomatischen Grundversorgung bietet sich eine Möglichkeit, entsprechend indizierte Erörterungen zu erbringen und abzurechnen.