Falsches Signal durch Streichung der Gelder für Hautkrebsscreening
Die Kassen sind leer – also woher nehmen, wenn nicht von denen, die ohnehin schon einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung unseres Sozialsystems leisten?
12.06.2026
P. A. Gerber
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Meinung
„Aus dermatologischer Sicht ist die Vergütung des Hautkrebsscreenings ohnehin seit Jahren eher knapp kalkuliert. Sinnvoller als eine vollständige Abschaffung wäre daher möglicherweise eine gezieltere Vorsorgestrategie für definierte Risikogruppen.”
Prof. Peter Arne Gerber
Ziterweise: HAUT 2026; 37 (3): 91
Niedergelassene Ärzte sind als Freiberufler Teil des deutschen Mittelstands und leisten nicht nur einen Großteil der ambulanten medizinischen Versorgung, sie tragen auch in erheblichem Umfang Verantwortung als Arbeitgeber. Knapp 100.000 Praxen beschäftigen insgesamt rund 780.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und gehören damit zu den wichtigsten Arbeitgebern des deutschen Gesundheitswesens. Wie passt es also zusammen, dass die Bundesregierung einerseits die Stärkung des Mittelstands propagiert, andererseits aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Arztpraxen zunehmend verschlechtert? Und welche jungen Ärztinnen und Ärzte werden künftig noch bereit sein, unter solchen Voraussetzungen den Schritt in die Niederlassung zu wagen?
Nach dem im Mai 2025 vom Deutschen Ärztetag verabschiedeten Entwurf zur neuen GOÄ droht mit der geplanten Gesundheitsreform nun der nächste Rückschlag für die ambulante Versorgung. Während der vorgesehene Wegfall der extrabudgetären Vergütung für offene Sprechstunden, für Terminservicegesetz sowie für hausärztlich vermittelte Facharzttermine nahezu alle Fachrichtungen betrifft, stünde mit der diskutierten Streichung des Hautkrebsscreenings insbesondere die Dermatologie im Fokus der Einsparungen. Als Begründung wird angeführt, dass seit Einführung des Hautkrebsscreenings im Jahr 2008 bislang keine eindeutige Senkung der Hautkrebssterblichkeit nachgewiesen werden konnte. Dabei greift diese Betrachtung zu kurz: Für die Mortalität ist vor allem das maligne Melanom verantwortlich.
Im Rahmen des Screenings werden jedoch auch der deutlich häufigere helle Hautkrebs sowie dessen Vorstufen frühzeitig erkannt und behandelt. Dies kann Morbidität, aufwendige Therapien und langfristig auch Kosten fortgeschrittener Erkrankungen reduzieren. Das von Kritikern vorgetragene Argument, dass ein großer Teil des Anstiegs diagnostizierter Hautkrebsfälle auf Überdiagnosen und falsch-positive Befunde zurückzuführen ist, steht im Widerspruch zur wissenschaftlichen Erkenntnis, dass die Inzidenz von Hautkrebserkrankungen seit Jahrzehnten auch international dynamisch ansteigt. Dank guter Aufklärungsarbeit ist diese Erkenntnis mittlerweile auch in der Bevölkerung angekommen. Umso problematischer erscheint nun das Signal, das von einer möglichen Abschaffung der Vorsorge ausgehen würde: Hautkrebs sei letztlich doch kein so relevantes Gesundheitsproblem.
Ein erheblicher, vermutlich sogar überwiegender Anteil des Hautkrebsscreenings erfolgt im hausärztlichen Bereich – nach einer relativ kurzen Zusatzqualifikation. Dies kann die fundierte diagnostische Expertise einer mehrjährigen dermatologischen Facharztausbildung wohl kaum ersetzen. Aus dermatologischer Sicht ist die Vergütung des Hautkrebsscreenings ohnehin seit Jahren eher knapp kalkuliert. Sinnvoller als eine vollständige Abschaffung wäre daher möglicherweise eine gezieltere Vorsorgestrategie für definierte Risikogruppen – dann jedoch qualitätsgesichert nur noch durch Fachärzte für Dermatologie und unter angemessener Vergütung.
Es grüßt aus Düsseldorf,
Ihr Prof. Dr. med. Peter Arne Gerber Präsident der GÄCD e.V.
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