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GOÄ-Tipp | Allgemeinmedizin

GOÄ-Ziffern für chronische und alte Wunden

Das Versorgen von Schnitt-, Schürf- oder Platzwunden gehört fast zum täglichen Aufgabenrepertoire in einer Hausarztpraxis. Teil 1 unserer Wundversorgungsminiserie drehte sich vor allem um die abrechnungstechnische Unterscheidung großer und kleiner bzw. um die sauberer und verunreinigter Wunden. In diesem 2. Teil geht es nun um die Abrechnungsmöglichkeiten speziell bei der Versorgung chronischer oder alter Wunden.


15.07.2026
Y. Römer
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Wunden sind nicht gleich Wunden, manche sind klein, andere groß. Manche frisch, andere bereits älter oder sogar chronisch. Fast genauso zahlreich wie die Varianten bei den zu versorgenden Wunden sind die GOÄ-Positionen, die in der Abrechnung dafür zum Einsatz kommen können. Folgende Ziffern stehen in diesem Behandlungsbereich zur Verfügung, wenn es um chronische bzw. alte Wunden geht: Während die Erstversorgung über die GOÄ-Nummern 2000 bis 2005 und 2008 abgerechnet wird, kommen bei der Folgeversorgung vor allem die Nummern 2006, 2007 und 2009 zur Anwendung (siehe Tabelle).

Auch bei alten oder chronischen Wunden gilt: Benötigt die Patientin oder der Patient eine Lokalanästhesie, kann diese mit den Ziffern 490 oder 491 für kleine bzw. große Bezirke abgerechnet werden. Das gleiche gilt für Verbandmaterial. Unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen können dafür im Rahmen der Wundversorgung die Ziffern 200 (Verband) oder 204 (zirkulärer Verband) zum Ansatz kommen.

Auslagen berechnen

Werden Tetanusimpfungen nötig, können diese über die Ziffern 375 und 378 abgerechnet werden. Zudem lassen sich anfallende Auslagen wie etwa Einmalinstrumente, -fadenziehset, Antibiotikakette, Nahtmaterial oder Wundnahtset unter Berücksichtigung des Paragraphen 10 der GOÄ ebenso in Rechnung stellen wie eventuell beschaffte Impfstoffe.

GOÄ-Nr.LeistungstextPunktex 1,0/€x 2,3/€x 3,5/€
2006Wundbehandlung (pro Wunde)633,678,4512,85
2007Entfernen von Fäden o. Klammern (pro Wunde)402,335,368,16
2007analog problemlose Entfernung einer Zecke o. eines Insektenstachels z. B. mit Pinzette402,335,368,16
2007analog Entfernung v. Antibiotikaketten402,335,368,16
2007analog Entfernung v. Verweilkathetern o. von Drainagen/Redondrainagen, ZVK402,335,368,16
2009Instrumentelle Entfernung v. Fremdkörpern unterhalb der Haut- o. Schleimhautober­fläche (z. B. Insektenteile, Zecke)1005,8313,4120,40
2009Analog Entfernung eingewachsener Fadenrest1005,8313,4120,40
2065Nekrosenabtragung im Hand- u. Fußbereich25014,5733,5251,00
2065analog Nekrosenabtragung an einer Extremität und/oder Körperstamm25014,5733,5251,00
748Streifeneinlage/Hautdrainage (z. B. bei Abszessen)764,4310,1915,50
2015Einlage einer Mini-Antibiotika-Kette/Leukasekegel, Anlegen Redondrainage(n) ggf. incl. Spülung603,508,0412,24
Tab.: Übersicht der GOÄ-Leistungsziffern für die Versorgung alter/chronischer Wunden

Wichtig

Um Beanstandungen vorzubeugen bzw. um im Reklamationsfall besser reagieren zu können, empfiehlt sich, die Größe einer Wunde sowie deren mögliche Verunreinigung sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls in der Diagnose festzuhalten.

Yvonne Römer, Büdingen med.