Das Versorgen von Schnitt-, Schürf- oder Platzwunden gehört fast zum täglichen Aufgabenrepertoire in einer Hausarztpraxis. Teil 1 unserer Wundversorgungsminiserie drehte sich vor allem um die abrechnungstechnische Unterscheidung großer und kleiner bzw. um die sauberer und verunreinigter Wunden. In diesem 2. Teil geht es nun um die Abrechnungsmöglichkeiten speziell bei der Versorgung chronischer oder alter Wunden.
Wunden sind nicht gleich Wunden, manche sind klein, andere groß. Manche frisch, andere bereits älter oder sogar chronisch. Fast genauso zahlreich wie die Varianten bei den zu versorgenden Wunden sind die GOÄ-Positionen, die in der Abrechnung dafür zum Einsatz kommen können. Folgende Ziffern stehen in diesem Behandlungsbereich zur Verfügung, wenn es um chronische bzw. alte Wunden geht: Während die Erstversorgung über die GOÄ-Nummern 2000 bis 2005 und 2008 abgerechnet wird, kommen bei der Folgeversorgung vor allem die Nummern 2006, 2007 und 2009 zur Anwendung (siehe Tabelle).
Auch bei alten oder chronischen Wunden gilt: Benötigt die Patientin oder der Patient eine Lokalanästhesie, kann diese mit den Ziffern 490 oder 491 für kleine bzw. große Bezirke abgerechnet werden. Das gleiche gilt für Verbandmaterial. Unter Beachtung der allgemeinen Bestimmungen können dafür im Rahmen der Wundversorgung die Ziffern 200 (Verband) oder 204 (zirkulärer Verband) zum Ansatz kommen.
Auslagen berechnen
Werden Tetanusimpfungen nötig, können diese über die Ziffern 375 und 378 abgerechnet werden. Zudem lassen sich anfallende Auslagen wie etwa Einmalinstrumente, -fadenziehset, Antibiotikakette, Nahtmaterial oder Wundnahtset unter Berücksichtigung des Paragraphen 10 der GOÄ ebenso in Rechnung stellen wie eventuell beschaffte Impfstoffe.
GOÄ-Nr.
Leistungstext
Punkte
x 1,0/€
x 2,3/€
x 3,5/€
2006
Wundbehandlung (pro Wunde)
63
3,67
8,45
12,85
2007
Entfernen von Fäden o. Klammern (pro Wunde)
40
2,33
5,36
8,16
2007
analog problemlose Entfernung einer Zecke o. eines Insektenstachels z. B. mit Pinzette
40
2,33
5,36
8,16
2007
analog Entfernung v. Antibiotikaketten
40
2,33
5,36
8,16
2007
analog Entfernung v. Verweilkathetern o. von Drainagen/Redondrainagen, ZVK
40
2,33
5,36
8,16
2009
Instrumentelle Entfernung v. Fremdkörpern unterhalb der Haut- o. Schleimhautoberfläche (z. B. Insektenteile, Zecke)
100
5,83
13,41
20,40
2009
Analog Entfernung eingewachsener Fadenrest
100
5,83
13,41
20,40
2065
Nekrosenabtragung im Hand- u. Fußbereich
250
14,57
33,52
51,00
2065
analog Nekrosenabtragung an einer Extremität und/oder Körperstamm
250
14,57
33,52
51,00
748
Streifeneinlage/Hautdrainage (z. B. bei Abszessen)
76
4,43
10,19
15,50
2015
Einlage einer Mini-Antibiotika-Kette/Leukasekegel, Anlegen Redondrainage(n) ggf. incl. Spülung
60
3,50
8,04
12,24
Tab.: Übersicht der GOÄ-Leistungsziffern für die Versorgung alter/chronischer Wunden
Wichtig
Um Beanstandungen vorzubeugen bzw. um im Reklamationsfall besser reagieren zu können, empfiehlt sich, die Größe einer Wunde sowie deren mögliche Verunreinigung sorgfältig zu dokumentieren und gegebenenfalls in der Diagnose festzuhalten.
Yvonne Römer, Büdingen med.
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