Häufiger bei Kindern aber auch bei Erwachsenen treten extrapyramidale Hyperkinesen auf, zumeist als Restless-Legs-Syndrom (RLS). Nach Schätzungen sind etwa 5–8 % der Bevölkerung in Deutschland betroffen. Betroffene suchen zumeist zunächst ihre Hausarztpraxis auf, um sich behandeln oder um sich zu einer spezialärztlichen Behandlung beraten zu lassen.
Da bei motorischer Unruhe, besonders wenn diese mit Konzentrationsschwächen kombiniert ist (ADHS), von den Betroffenen häufig von einer verursachenden Erkrankung ausgegangen wird, sind Eingangsuntersuchungen in der Regel als GKV-Leistungen durchzuführen. Eine verursachende Erkrankung wird allerdings in den meisten Fällen nicht festgestellt. Bei Kindern sind die individuellen Unterschiede motorischer Unruhe groß, sodass den Eltern unter Umständen verdeutlicht werden muss, dass ihr Kind zwar motorisch unruhig ist, dass die Unruhezustände aber noch als normal anzusehen und nicht als eine zu Lasten der GKV behandlungsbedürftige Erkrankung einzustufen sind. Zur Abgrenzung GKV oder IGeL kann die indizierte Verordnung von Arzneimitteln zur Behandlung der motorischen Unruhe angesehen werden.
Hinweis: Derzeit wird vermehrt geprüft, ob die angegebenen Behandlungsdiagnosen schlüssig zu den Verordnungen passen. Deswegen ist bei einer Behandlung von Hyperaktivitäten wie dem RLS und der Verordnung entsprechender Medikamente (z. B. Methylphenidat) ein korrelierender ICD-10-Code als gesichert mit dem Zusatz „G“ anzugeben.
Wird eine Hyperaktivität nicht als Erkrankung eingestuft, wird aber dennoch eine Behandlung gewünscht, ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag zu schließen, mit dem klargestellt wird, dass eine Behandlung nur privat als IGeL erfolgen kann.
Wichtig
Bei extrapyramidalen Hyperkinesen Abklärung verursachender Erkrankungen und Erstuntersuchungen als GKV-Leistungen erbringen.
Unterscheidungskriterium GKV oder IGeL: Medikamentöse Behandlung und ICD-10-Code G25.8G bei RLS, F90.0 bei ADHS, dann GKV-Behandlung.
Bei Behandlung als Selbstzahlerleistung immer schriftlichen Behandlungsvertrag schließen.
Durch Anwendung individueller Steigerungsfaktoren in der Regelspanne zwischen dem 1,0- und 2,3-fachen mit Stellen hinter dem Komma bei IGeL zur besseren Compliance für glatte Rechnungsbeträge sorgen.
Behandlung als IGeL
Für die Behandlung von Hyperaktivitäten sind in der GOÄ eine ganze Reihe von Leistungspositionen berechnungsfähig, je nach Art der Behandlung. Für nicht in der GOÄ verzeichnete Behandlungen ist eine Analogabrechnung anzuwenden.
In der Regel sind Einzelbehandlungen bei Hyperaktivitäten üblich, aber auch Gruppenbehandlungen können erwogen werden, insbesondere bei Kindern. Werden Konzentrationsstörungen beklagt, sollte deren Ausprägung zu Beginn der Behandlung durch Testverfahren festgestellt und dokumentiert und später parallel zu der Behandlung kontrolliert werden.
Fazit
Bei der Behandlung von extrapyramidalen Hyperkinesen, so insbesondere bei RLS, ggf. auch bei ADHS, sollte die behandelnde Ärztin oder der Arzt aufgrund ihrer/seiner Erfahrung mit einigem Fingerspitzengefühl unterscheiden, ob eine zu Lasten der GKV behandlungsbedürftige Erkrankung oder ob lediglich eine nicht als Erkrankung einzustufende noch im Rahmen der Norm liegende Variante motorischer Unruhe vorliegt, deren Behandlung nur mittels Selbstzahlerleistungen erfolgen kann.
GOÄ-Nr.
Leistung
Faktor
Betrag
849
Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten
2,24
30,00 €
804
Eingehendes therapeutisches Gespräch, keine Zeitvorgabe
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