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Dermatologie, Abrechnung Dermatologie Abrechnung
IGeL-Tipp | Dermatologie

6 Konstellationen und wie Sie Beanstandungen vermeiden

Nach wie vor stehen Interessenverbände der Patientenschaft, bestimmte politische Gruppierungen und auch die gesetzlichen Krankenkassen dem Angebot von IGeL in Vertragsarztpraxen kritisch gegenüber. 


13.03.2024
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IGeL sind grundsätzlich in gleicher Weise zu erbringen und zu liquidieren wie Leistungen bei Privatversicherten. IGeL werden auf Wunsch erbracht und sind in der Liquidation gemäß § 12 der GOÄ besonders zu kennzeichnen, z. B. mit dem Zusatz „auf Verlangen“. Das gilt auch für die Liquidation von IGeL bei Privatpatientinnen und -patienten. Nachfolgend finden Sie Fragen und Antworten zu Konstellationen, die sich in hautärztlichen Praxen immer wieder ergeben.

. Das vollumfängliche Leistungsspektrum von hautärztlichen Praxen ist den meisten Patientinnen und Patienten nicht oder kaum bekannt. Wie kann ich über IGeL informieren, die fachgebietskonform in meiner Praxis angeboten werden?

Antwort:

Im Wartezimmer kann Informationsmaterial zu den in der Praxis angebotenen IGeL ausgelegt werden. Dabei sollten Sie insbesondere auf IGeL hinweisen, zu deren Erbringung Sie vornehmlich qualifiziert sind, wie beispielsweise Behandlungen mit Botulinumtoxin zur Beseitigung von Falten oder Hyperhidrosen, von Tätowierungen und so weiter. 

. Weil IGeL von den Patientinnen und Patienten bezahlt werden, wird ein bestimmtes Behandlungs­ergebnis erwartet. Wird das avisierte Behandlungsziel nicht erreicht, besteht häufig die Neigung, die Liquidation von IGeL zu verweigern. Kann die Bezahlung von IGeL verweigert werden, wenn das Ergebnis nicht den Vorstellungen entspricht?

Antwort:

Nein, auch bei IGeL gibt es ebenso wie bei Leistungen für Privatpatientinnen und -patienten keine Erfolgsgarantie. Aber: Um rechtlichen Schritten möglichst entgegenzuwirken, sollte in dem vor der Durchführung von IGeL immer zu schließenden schriftlichen Behandlungsvertrag erwähnt werden, dass ein bestimmter Behandlungserfolg nicht garantiert werden kann. Beispiel: Nach der Beseitigung von Teleangiektasien bleiben diskrete Hautverfärbungen sichtbar.

. Beratungen zu IGeL ergeben sich häufig im Zusammenhang mit einer Behandlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Immer wieder wird die Unteilbarkeit von Beratungen postuliert mit der Maßgabe, dass im Rahmen derselben Konsultation neben einer Beratung zu Lasten der GKV Beratungen zu IGeL nicht liquidiert werden können. Ist das zutreffend?

Antwort:

Das ist nicht zutreffend. Ist eine Beratung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen, kann im Rahmen derselben Konsultation eine Beratung zu IGeL stattfinden und entsprechend berechnet werden. Beispiel: Nach einer Behandlung zu Lasten der GKV erkundigt sich eine Patientin oder ein Patient zu den Aspekten einer Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin.

Wichtig

Keine Pauschalliquidationen bei IGeL vornehmen.

Über die angebotenen IGeL durch Auslagen im Wartezimmer informieren.

Auch Beratungen zu IGeL sind als IGeL zu liquidieren. Dies gilt auch, wenn die IGeL, zu denen beraten wird, in der Folge nicht in Anspruch genommen werden.

. Mit die häufigste individuelle Gesundheitsleistung in hautärztlichen Praxen ist das Ausstellen von Attesten für Schulen, Sportvereine und so weiter. Grundsätzlich müssen alle IGeL, auch Atteste, nach den Vorgaben der GOÄ liquidiert werden. Wie kann der Arbeitsaufwand für Atteste rationalisiert werden?

Antwort:

Einfache Atteste werden nach der Nr. 70 der GOÄ liquidiert. Da derartige Atteste relativ häufig ausgestellt werden, empfiehlt es sich, vereinfachte Vordrucke bereitzulegen, bei denen dann nur noch der Name, das Geburtsdatum und das Datum der Erbringung ergänzt werden muss. Textvorschlag: Max Muster, Attest, Nr. 70 GOÄ, 2,15-fach 5,00 €. Mit dem individuellen Steigerungsfaktor 2,15-fach bei Nr. 70 GOÄ resultiert ein glatter Rechnungsbetrag von 5,00 €.

. Können für IGeL besondere Sprechstunden angeboten werden?

Antwort:

Das ist nicht möglich, zumindest nicht per Bekanntgabe auf dem Praxisschild. Statthaft ist es, für die Durchführung von IGeL Termine zu vereinbaren mit dem Hinweis, dass mit der Vereinbarung besonderer Termine für IGeL keine Wartezeiten zu erwarten sind.

. Kann ich bei Patientinnen und Patienten, die mir suspekt erscheinen, da Zweifel bestehen, ob sie die IGeL bezahlen werden, Vorkasse verlangen?

Antwort:

Nein. Möglich ist, direkt nach der Behandlung eine Rechnung auszustellen und den fälligen Betrag sofort einzufordern. Wenn erhebliche Zweifel an der Zahlungsmoral bestehen, sollte die Erbringung der gewünschten IGeL abgelehnt werden.