Zitierweise: HAUT 2023;34(5):230.
Die Auswertung der von Hautarztpraxen angegebenen ICD-10-Codes zeigt, dass die volkstümlich als weißer Hautkrebs bezeichneten Hautveränderungen weiterhin und konstant zunehmen. Bei Männern sind etwa 15 % der erwachsenen Bevölkerung betroffen, bei Frauen 6 %.
Behandlung
Der Behandlungsmodus hängt bei aktinischen Keratosen, Basaliomen und Spinaliomen von der Ausprägung ab. Während Basaliome und Spinaliome in der Regel mit einem kleinen operativen Eingriff entfernt werden, bieten sich insbesondere bei aktinischen Keratosen auch andere Behandlungsmethoden, z. B. Kryotherapie, an.
Kürettage
Nichtmaligne Hautveränderungen können mittels Kürettage beseitigt werden, zu berechnen mit der Gebührenordnungsposition (GOP) 10340. Nachteil: Diese GOP ist auch bei mehreren Kürettagen nur einmal am Behandlungstag berechnungsfähig.
Exzisionen
Für Exzisionen aus der Körperoberfläche stehen die GOP 10340, 10341, 10342, 10343 und 10344 zur Verfügung.
Wichtig
Ergibt sich die Indikation zur Exzision suspekter Hautveränderungen durch das Hautkrebsscreening, sind Exzisionen nach den GOP 10343 oder 10344 abzurechnen.
Die GOP 10343 und 10344 können insgesamt mehrfach bis höchstens fünfmal an einem Behandlungstag bei derselben Patientin oder demselben Patienten abgerechnet werden.
Exzisionen nach den GOP 10340, 10341 und 10342 sind nicht nebeneinander und nur eine dieser Positionen einmal am Behandlungstag bei derselben Patientin oder demselben Patienten berechnungsfähig, ausgenommen bei der Entfernung von Nävuszellnävi und bei der Behandlung von mehreren offenen Wunden, dann insgesamt bis zu fünfmal an einem Behandlungstag.
Die GOP 10343 und 10344 sind nur dann für Exzisionen aus der Haut berechnungsfähig, wenn die Notwendigkeit der Exzision aufgrund eines Malignomverdachts festgestellt wurde, die GOP 10343 für Exzisionen am Körperstamm oder den Extremitäten, die GOP 10344 für Exzisionen im Kopf-/Gesichtsbereich oder an der Hand. Voraussetzung für die Berechnung der GOP 10343 und 10344 ist, dass mittels eines Hautkrebsscreenings der Verdacht auf eine bösartige Hautveränderung festgestellt wurde. Hat eine Hausärztin oder ein Hausarzt bei einem Hautkrebsscreening malignomverdächtige Hautveränderungen festgestellt und zu einer hautärztlichen Praxis überwiesen, kann die Hautärztin oder der Hautarzt das Hautkrebsscreening nach GOP 01745 erneut durchführen und berechnen und damit die Notwendigkeit einer Exzision bestätigen oder auch nicht.
GOP 10340 bis 10344
Von den GOP 10340, 10341 und 10342 kann am Behandlungstag jeweils nur eine bei derselben Patientin bzw. demselben Patienten abgerechnet werden, ausgenommen für die Entfernung von Nävuszellnävi oder bei der Behandlung mehrerer offener Wunden, dann sind diese Positionen insgesamt bis zu fünfmal am Behandlungstag berechnungsfähig.
Demgegenüber bieten die GOP 10343 und 10344 Vorteile: Diese GOP sind jeweils für die Exzision einer malignomverdächtigen Hautveränderung berechnungsfähig und somit mehrfach und nebeneinander im Rahmen einer Sitzung, insgesamt an einem Behandlungstag bis zu fünfmal.
Bei Abrechnung der GOP 10343 und 10344 ist zu dokumentieren, dass die Exzisionen aufgrund eines im Rahmen des Hautkrebsscreenings erhobenen Karzinomverdachts erbracht werden. Und: In jedem Fall ist bei Abrechnung der GOP 10343 und 10344 eine histologische Untersuchung des exzidierten Materials erforderlich.
Kryotherapie
Nicht malignomverdächtige Hautveränderungen können auch mittels Kryotherapie entfernt werden, abzurechnen mit GOP 10340 EBM.
Topische Mittel
Für das Auftragen von Externa wie Fluorouracil oder Imiquimod und so weiter gibt es keine Berechnungsmöglichkeit nach dem EBM, derartige Behandlungen sind mit der Berechnung einer Grundpauschale abgegolten.