S2k-Leitlinie Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie – Was ändert sich bei Diagnostik und Therapie?
Durch die Deutsche Gesellschaft für Angiologie – Gesellschaft für Gefäßmedizin wurde 2023 eine neue Leitlinie zur Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie vorgelegt, die Behandlern Hilfe in der Diagnostik und Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie geben soll (1).
Zur Vereinfachung der Diagnosealgorithmen hat die Autorengruppe diese auf die behandelnde Fachgruppe beschränkt. So wird unterschieden, ob Fachärztinnen und -ärzte der Hausarztpraxen, der Notaufnahmen oder aus angiologischen Fachpraxen mit Patienten mit Thrombose- oder Lungenarterienembolie (LAE)-Verdacht konfrontiert werden.
Bekannt ist, dass in der hausärztlichen Diagnostik zunächst der Wells-Score zur Erhebung der Wahrscheinlichkeit für eine venöse Thromboembolie (VTE) bestimmt werden soll, ggf. bei negativem Score ergänzt durch einen D-Dimer-Wert. Hierbei darf nochmal erwähnt werden, dass sowohl bei V. a. tiefe Venenthrombose (TVT) als auch bei LAE jeweils ein eigener Wells-Score existiert. Im Praxisalltag ist inzwischen auch bereits gut implementiert, dass der D-Dimer-Wert altersadjustiert ausgewertet wird, das heißt für ältere Patienten jenseits des 50. Lebensjahres wird der Normwert erhöht (10 µg/l x Alter in Jahren = Normwert). In der Notaufnahme wird durch die aktuelle Leitlinie empfohlen, einen limitierten Point-of-care-Ultraschall (POCUS) durchzuführen, sofern kein in der TVT-Diagnostik ausgebildeter Kollege vor Ort ist, der eine duplexunterstützte vollständige Kompressionssonographie (dv-KUS) durchführen kann. Bei dem POCUS wird ein limitierter Ultraschall der Leistenregion und Kniekehle angeraten, jedoch im Nachgang (optimal am nächsten Werktag, spätestens nach 5–7 Tagen) eine dv-KUS beim Spezialisten empfohlen. Insbesondere für Patienten mit Verdacht auf Rezidivthrombose gibt die Leitlinie spezielle Empfehlungen, die in Abbildung 1 dargestellt sind.
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In der Nomenklatur empfiehlt die aktuelle Leitlinie keine Einteilung mehr in „Etagen“, sondern nur noch die Differenzierung in proximale und distale Thrombosen, wobei die distale Thrombose die Konfluenten der V. poplitea noch inkludiert. Eine gute Beschreibung des proximalen Endes der Thrombose kann in der Verlaufsdokumentation entscheidend sein.
In der Therapie werden die Initialphase, die Erhaltungstherapie und die Sekundärprophylaxe unterschieden, wobei zunächst der Fokus auf die Verhinderung von Lungenembolien und Thrombusprogression gelegt wird, wohingegen später die Rezidiv-Verhinderung das Therapieziel darstellt. Die empfohlenen Antikoagulanzien finden sich in Tabelle 1.
Wirkstoff
Initialtherapie
Erhaltungstherapie
Anwendung bei Niereninsuffizienz möglich ohne Dosisreduktion
Direkte orale Antikoagulanzien (DOAK)
Apixaban
2 x 10 mg/d p. o. für 7 Tage
2 x 5 mg/d
GFR ≥15 ml/min
Dabigatran
NMH oder FDX s. c. oder UFH i. v. in Therapiedosis für mind. 5 d
2 x 150 mg/d
GFR ≥30 ml/min
Edoxaban
NMH oder FDX s. c. oder UFH i. v. in Therapiedosis für mind. 5 d
1 x 60 mg/d
GFR ≥50 ml/min
Rivaroxaban
2 x 15 mg/d p.o. für 21 Tage
1 x 20 mg/d
GFR ≥15 ml/min
Vitamin-K-Antagonisten (VKA)
Phenprocoumon
6 mg (2 Tbl.) an d 1 + 2, überlappend NMH oder FDX s. c. oder UFH i. v. in Therapiedosis bis INR ≥2
individuelle Dosierung (INR-Ziel 2–3)
bei CKD 4/5 Standard of Care, obwohl bei manifester Niereninsuffizienz laut Fachinformation kontraindiziert
Warfarin
2,5–5 mg an d 1–2, überlappend NMH oder FDX s. c. oder UFH i. v. in Therapiedosis bis INR ≥2
Die Leitlinie empfiehlt hierbei ein Bevorzugen von DOAKs gegenüber VKA, außer bei Vorliegen von Kontraindikationen (Antiphospholipid-Syndrom, schwere Niereninsuffizienz, Schwangerschaft). Auch bei Adipositas mit BMI >40 weist die Autorengruppe auf die Anwendbarkeit insbesondere von Apixaban und Rivaroxaban hin. Diese DOAKs werden ebenso in der Anwendung bei älteren Patienten >75 Jahren empfohlen. Vorsicht hingegen ist geboten bei Patienten mit Leberinsuffizienz und schwerer Niereninsuffizienz, bei denen zu keiner Anwendung außerhalb der Zulassung geraten wird.
In der Nachsorge nach Erstdiagnose wird eine klinische Untersuchung sowie eine Überprüfung der Compliance innerhalb von ein bis drei Wochen empfohlen. Nach drei bis sechs Monaten sollte das Rezidivrisiko bestimmt werden, um über die Beendigung bzw. Fortsetzen einer Sekundärprophylaxe zu entscheiden. Bei Absetzen der Antikoagulation wird eine sonographische Dokumentation der Residualthromben betont.
Bei Patienten, bei denen Verdacht auf eine LAE besteht, kann eine Anpassung des D-Dimer-Normwertes anhand der YEARS-Kriterien empfohlen werden. Hierdurch kann die Zahl der notwendigen CT-Angiographien reduziert werden mit gleichbleibender diagnostischer Sicherheit. Bei Patienten ohne klinische TVT-Zeichen, ohne Hämoptysen und klinischen Hinweisen dafür, dass die LAE die wahrscheinlichste Diagnose wäre, kann der D-Dimer-Normwert auf 1.000 µg/l angehoben werden.
In der Behandlung der LAE wird die Möglichkeit der ambulanten Therapie erwähnt, wenn der vereinfachte PESI-Score negativ ist (Tab. 2). Bei Vorhandensein eines Faktors steigt die Mortalität innerhalb von 30 Tagen von ca. 1 % auf 11 %.
80
Alter >80 Jahre
90
02-Sättigung <90 %
100
RR <100 mmHg
110
Herzfrequenz >100/min
K
Krebs
K
kardiopulmonale Erkrankung
Tab. 2: Vereinfachter PESI-Score bei Lungenarterienembolie. Bei Vorhandensein eines Faktors steigt die Mortalität innerhalb von 30 Tagen von ca. 1 % auf 11 %.
Für innerklinisch behandelte Patienten sollte die Therapie anhand des innerhospitalen Mortalitätsrisikos angepasst werden. Hierzu werden die erweiterten ESC-Kriterien empfohlen (Tab. 3).
frühes Mortalitätsrisiko
Risikoindikatoren
hämodynamische Instabilitäta
sPESI ≥1
RV-Dysfunktion in TTE oder CT-PA
erhöhte Troponinlevel
Patientenanteil
hoch
+
+
+
+
12 %
mittel
mittel – hoch
–
+
+
+
30 %
mittel – niedrig
–
+
eins (oder keines) positiv
37 %
niedrig
–
–
–
–
22 %
a Herzstillstand oder RR <90 mmHg oder RR-Abfall um mehr als 40 mmHg über 15 Minuten ohne Hinweis auf Hypovolämie, Sepsis oder neue Arrhythmie
Tab. 3: Risikoeinstufung der Lungenarterienembolie. (TTE: transthorakale Echokardiographie, CT-PA: CT-Angiographie der Pulmonalarterien)
Für Patienten mit mittel-niedrigem Risiko (nur Auffälligkeit bei transthorakaler Echokardiographie/CT-Angiographie der Pulmonalarterien oder erhöhtem Troponin) wird bei klinischer Stabilität und nach rückläufiger Symptomatik eine ambulante Therapie empfohlen. Bei Patienten mit bildmorphologischen und laborchemischen Hinweisen für Rechtsherzbelastung wird eine stationäre Überwachung auf der Intensiv- oder Überwachungsstation für zwei bis drei Tage mit mindestens 24–36 Stunden Kreislaufüberwachung empfohlen. Hierbei sollte die Antikoagulation zunächst parenteral begonnen werden, erst später sollte diese Therapie oralisiert werden.
In diesem Artikel kann nur allgemein über die Diagnostik und Therapie von Thrombose und Lungenarterienembolie berichtet werden. Es lohnt sich jedoch das Studium der ausführlichen Langfassung der Leitlinie, da hierbei auf Patientengruppen in speziellen Situationen (Schwangerschaft, Krebspatienten, Kinder und Jugendliche) sowie an speziellen Lokalisationen (Schulter-Armvenenthrombose, zerebrale Venenthrombose, Viszeralvenenthrombose, oberflächliche Venenthrombose) spezifisch eingegangen wird.
Dr. med. Sebastian Werth, M.Sc. MK 3 – UniversitätsGefäßCentrum Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Fetscherstraße 74 01307 Dresden Sebastian.Werth(at)ukdd.de
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