Direkte orale Antikoagulanzien – wann sind sie nicht indiziert?
Hinsichtlich der Antikoagulation bei venöser Thromboembolie (VTE) oder Vorhofflimmern (VHF) empfehlen aktuelle Leitlinien, ein auf direkte orale Antikoagulanzien (DOAK) basiertes Antikoagulationsregime – wann immer möglich – einer Therapie mit einem Vitamin-K-Antagonisten (VKA) vorzuziehen (1, 2). Dies liegt darin begründet, dass DOAK mindestens genauso effizient sind wie VKA in der Verhinderung thromboembolischer Ereignisse, das Risiko für schwere Blutungen aber signifikant niedriger ist.
Darüber hinaus weisen DOAK praktische Vorteile auf. Dazu gehören die orale Applikation, die fehlende Notwendigkeit von Gerinnungskontrollen und Dosisadjustierung sowie der rasche Wirkungseintritt ohne Notwendigkeit einer überlappenden parenteralen Antikoagulation. Zusätzlich spielen Medikamenteninteraktionen und Nahrungseinflüsse seltener eine Rolle als unter VKA.
Trotz der Vorteile der DOAKs gegenüber traditionellen Antikoagulanzien verbleiben Patientengruppen bzw. Situationen, für die keine ausreichende Erfahrung in der Anwendung von DOAKs vorliegt bzw. in denen DOAKs als nachteilig oder kontraindiziert gelten.
So wird die oberflächliche Venenthrombose der unteren Extremitäten von mehr als 5 cm Länge und mit einem Abstand von >3 cm zur Einmündung ins tiefe Venensystem vorzugsweise mit Fondaparinux (FPX) 1 x 2,5 mg/d s.c. über die Dauer von etwa sechs Wochen behandelt (1). In der CALISTO-Studie wurde mit diesem Regime gegenüber Placebo eine 85 %ige Risikoreduktion für den kombinierten Endpunkt aus symptomatischer Thrombose, Lungenembolie und Progression in den saphenofemoralen Übergang nachgewiesen (3). In der SURPRISE-Studie zeigte sich Rivaroxaban 1 x 10 mg/d im Vergleich zu FPX als nicht unterlegen, jedoch traten unter Rivaroxaban vermehrt klinisch relevante nicht-schwere Blutungen auf (4). Der Einsatz von Rivaroxaban kann erwogen werden, wenn Patienten eine Injektionsbehandlung ablehnen oder FPX nicht zur Verfügung steht.
Apixaban
Dabigatran
Edoxaban
Rivaroxaban
Standarddosis1
2 x 10 mg für 7 Tage, dann 2 x 5 mg/Tag
NMH/FPX für ≥5 Tage, dann Dabigatran 2 x 150 mg/Tag
NMH/FPX für ≥5 Tage, dann Edoxaban 1 x 60 mg/Tag
2 x 15 mg für 21 Tage, dann 1 x 20 mg/Tag
Dosisreduktion1
keine Dosisanpassung erforderlich
empfohlen bei:
Alter ≥80 Jahre
Komedikation mit Verapamil
Zu erwägen bei:
Alter 75–80 Jahre;
CrCl 30–50 ml/min;
Gastritis, Ösophagitis oder gastroösophagealem Reflux;
erhöhtem Blutungsrisiko
empfohlen bei:
CrCl 15–50 ml/min
zu erwägen bei:
wenn Blutungsrisiko höher als VTE-Risiko, dann 1 x 15 mg/Tag in der Erhaltungsphase
Niereninsuffizienz
CrCl >50 ml/min
Standarddosis
Standarddosis
Standarddosis
Standarddosis
CrCl 30–49 ml/min
Standarddosis
Standarddosis
1 x 30 mg/Tag
Standarddosis
CrCl 15–29 ml/min
Standarddosis
kontraindiziert
1 x 30 mg/Tag
Standarddosis; ggf. Dosisreduktion bei hohem Blutungsrisiko (s. o.)
CrCl <15 ml/min bzw. Dialysepflicht
nicht empfohlen
kontraindiziert
nicht empfohlen
nicht empfohlen
Leberinsufffizienz2
Child A
Standarddosis
Standarddosis
Standarddosis
Standarddosis
Child B
Standarddosis
Standarddosis
Standarddosis
nicht empfohlen
Child C
nicht empfohlen
nicht empfohlen
nicht empfohlen
nicht empfohlen
Abk.: CrCl = Kreatininclearance, FPX = Fondaparinux, NMH = niedermolekulares Heparin, VTE = venöse Thromboembolie. 1 Standarddosis und Dosisreduktionsempfehlungen sind entsprechend Herstellerangaben indikationsspezifisch für VTE wiedergegeben. 2 Patienten mit erhöhten Leberenzymen ALT/AST >2-fach der Norm oder Bilirubin >1,5-fach der Norm wurden aus klinischen Studien ausgeschlossen. Grün: Anwendung gilt als sicher; gelb: Anwendung mit Vorsicht; rot: nicht empfohlen oder kontraindiziert. Tab. 1: VTE-Therapie mit DOAK bei venöser Thromboembolie – Dosisreduktionsempfehlungen und Kontraindikationen bei Nieren- bzw. Leberinsuffizienz.
Für Patienten mit Lungenembolie, die eine chronische thromboembolische pulmonale Hypertonie (CTEPH) entwickeln, empfehlen aktuelle Leitlinien weiterhin eine zeitlich unbefristete therapeutische Antikoagulation mit VKA. Das wird damit begründet, dass es nicht genügend Erfahrung gibt, die die Anwendung von DOAKs in dieser Indikation rechtfertigen, zumal eine retrospektive Fallserie (EXPERT) und eine prospektive multizentrische Registerstudie bei vergleichbarem Blutungsrisiko eine höhere VTE-Rezidivrate unter DOAKs nachweisen konnten (5, 6).
Bei gesichertem Antiphospholipid-Syndrom mit hoher Thrombogenität (sog. „Tripelpositivität“; d. h. Nachweis von Lupusantikogulanzien, Anti-Cardiolipin- und Anti-beta-2-Glykoprotein-I-Antikörpern) bzw. arterieller Thrombosemanifestation bleiben VKA ebenfalls die Antikoagulanzien der ersten Wahl (1), nachdem randomisierte kontrollierte Studien mit Rivaroxaban (TRAPS) bzw. Apixaban (ASTRO-APS) zeigen konnten, dass insbesondere das Risiko für arterielle Thrombosen (u. a. Schlaganfall, Myokardinfarkt) höher war als unter einer VKA-Therapie (7, 8).
DOAKs werden in unterschiedlichem Ausmaß renal elinimiert (Dabigatran zu 80 %, Edoxaban zu 50 %, Rivaroxaban zu 35 % und Apixaban zu 27 %). Mit nachlassender Nierenfunktion verlängert sich die Elimationshalbwertszeit; bei schwerer Niereninsuffizienz ist mit einer Kumulation zu rechnen mit der Folge eines erhöhten Blutungsrisikos. Substanzspezifische Kontraindikationen und Dosisreduktionskriterien sind daher zu beachten (Tab. 1). Kommen DOAKs aufgrund von Kontraindikationen nicht in Betracht, sind Heparine und VKA eine Alternative, da ihre Wirkung laborchemisch kontrolliert und die Dosierung im Einzelfall angepasst werden kann.
Das Vorliegen einer Lebererkrankung mit Koagulopathie und erhöhtem Blutungsrisiko gilt als Kontraindikation für alle oralen Antikoagulanzien, da Metabolismus und Elimination nachhaltig gestört sein können. Für die Entscheidung, ob die Gabe eines oralen Antikoagulans noch vertretbar ist, sind die Child-Pugh-Kategorisierung und die substanzspezifischen Informationen in der Fachinformation heranzuziehen (9) (Tab. 1). Allerdings ist auch zu beachten, dass bei Anwendung von VKA oder Heparinen ein Gerinnungsmonitoring aufgrund einer gestörten Globalgerinnung (Quick gesunken , aPTT gestiegen) erschwert ist.
Die Therapie akuter VTE-Ereignisse in der Schwangerschaft erfolgt vorzugsweise mit niedermolekularem Heparin (NMH), da Heparine nicht plazentagängig sind. DOAKs können – ebenso wie VKA – die Plazenta passieren und sollen wegen potenzieller Teratogenität bei Schwangeren nicht angewandt werden (1). Die Einnahme von DOAKs in der Stillzeit wird ebenfalls nicht empfohlen, da nicht ausreichend untersucht ist, in welchem Ausmaß diese Substanzen bzw. ihre Metabolite in die Muttermilch übergehen (10). Hingegen gelten NMH, Fondaparinux und VKA für Stillende als unbedenklich.
1. Linnemann B, Blank W, Doenst T et al. Diagnostics and therapy of venous thrombosis and pulmonary embolism.: AWMF-S2k-guideline. VASA 2023;52(Suppl 111):1–145. 2. Hindricks G, Potpara T, Dagres N et al. 2020 ESC Guidelines for the diagnosis and management of atrial fibrillation developed in collaboration with the European Association for Cardio-Thoracic Surgery (EACTS): The Task Force for the diagnosis and management of atrial fibrillation of the European Society of Cardiology (ESC) Developed with the special contribution of the European Heart Rhythm Association (EHRA) of the ESC. Eur Heart J 2021;42(5):373–498. 3. Decousus H, Prandoni P, Mismetti P et al. Fondaparinux for the treatment of superficial-vein thrombosis in the legs. N Engl J Med 2010;363(13):1222–32. 4. Beyer-Westendorf J, Schellong SM, Gerlach H et al. Prevention of thromboembolic complications in patients with superficial-vein thrombosis given rivaroxaban or fondaparinux: the open-label, randomised, non-inferiority SURPRISE phase 3b trial. The Lancet Haematology 2017;4(3):e105-e113. 5. Humbert M, Kovacs G, Hoeper MM et al. 2022 ESC/ERS Guidelines for the diagnosis and treatment of pulmonary hypertension. Eur Respir J 2022. 6. Bunclark K, Newnham M, Chiu Y-D et al. A multicenter study of anticoagulation in operable chronic thromboembolic pulmonary hypertension. J Thromb Haemost 2020;18(1):114–22. 7. Pengo V, Denas G, Zoppellaro G et al. Rivaroxaban vs warfarin in high-risk patients with antiphospholipid syndrome. Blood 2018;132(13):1365–71. 8. Woller SC, Stevens SM, Kaplan D et al. Apixaban compared with warfarin to prevent thrombosis in thrombotic antiphospholipid syndrome: a randomized trial. Blood Adv 2022;6(6):1661–70. 9. Steffel J, Collins R, Antz M et al. 2021 European Heart Rhythm Association Practical Guide on the Use of Non-Vitamin K Antagonist Oral Anticoagulants in Patients with Atrial Fibrillation. Europace 2021;23(10):1612–76. 10. Daei M, Khalili H, Heidari Z. Direct oral anticoagulant safety during breastfeeding: a narrative review. Eur J Clin Pharmacol 2021;77(10):1465–71.
Korrespondenzadresse
Prof. Dr. med. Birgit Linnemann Universitätsmedizin der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz Zentrum für Kardiologie Kardiologie III – Angiologie Langenbeckstraße 1, 55131 Mainz Birgit.Linnemann(at)unimedizin-mainz.de
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