Eine Liste mit in Deutschland anerkannten Facharztausbildungen mit staatlicher Prüfung finden Sie hier
Beauty Doc, Schönheitschirurg, Facharzt – wer darf was?
Als Fachärztin/ Facharzt darf sich nur bezeichnen, wer eine mehrjährige Weiterbildung auf einem bestimmten Gebiet absolviert und im Anschluss die dazugehörige Facharztprüfung bestanden hat. Für den Bereich der plastischen und ästhetischen Chirurgie, der Dermatochirurgie und der ästhetischen Dermatologie gilt das für die Fachärztinnen und -ärzte für plastische und ästhetische Chirurgie und die Fachärztinnen und -ärzte für Dermatologie. Zusätzlich gibt es für andere Fachbereiche noch die Möglichkeit einer Zusatzweiterbildung für „plastische Operationen“. Hier können Fachärztinnen und -ärzte der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde und der Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie in einer 24-monatigen Weiterbildung die konstruktiven und rekonstruktiven plastischen und ästhetischen operativen Eingriffe und nichtoperativen Verfahren zur Wiederherstellung und Verbesserung der Form, Funktion und Ästhetik in der Kopf-Hals-Region erlernen und im Anschluss die Zusatzbezeichnung „plastische Operationen“ führen. Des Weiteren können, abhängig von der gewünschten Behandlungsregion, auch folgende Fachärztinnen und -ärzte für einen ästhetisch-chirurgischen Eingriff qualifiziert sein:
- Fachärztinnen und -ärzte für Chirurgie mit dem Teilgebiet „plastische Chirurgie“,
- Fachärztinnen und -ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe (Gynäkologie) für beispielsweise intimchirurgische Eingriffe,
- Fachärztinnen und -ärzte für Augenheilkunde für z. B. Oberlidkorrekturen und Filler- und Botulinumbehandlungen im Augenbereich.
„Beauty Docs, Experten für ästhetische Medizin, Schönheitschirurgen und andere Fantasietitel sagen absolut nichts über die Qualifikation des behandelnden Arztes aus, erwecken aber bei den Patienten den Anschein, als hätten die Behandler in diesem Bereich besondere Fähigkeiten. Das ist nicht nur ethisch bedenklich, sondern kann unter Umständen für die Patienten auch gefährlich werden“, weiß Prof. Detlev Hebebrand, Präsident der VDÄPC und Facharzt für plastische und ästhetische Chirurgie.
Dass der Markt der ästhetischen Behandlungen in Deutschland zu den Wachstumsmärkten zählt, ist hierbei kein Geheimnis. Und viele – gerade auch jüngere Ärztinnen und Ärzte – lockt die vermeintliche Lukrativität der ästhetischen Medizin, direkt darin einzusteigen, ohne vorab eine Facharztausbildung absolviert zu haben. Dabei hat die Kreativität an Eigenbetitelung gerade im ästhetischen Bereich kaum Grenzen – gepaart mit mangelnder Erfahrung kann dies eine verheerende Mischung für die Patientinnen und Patienten sein. „Bedauerlicherweise stellen sich bei uns in der Praxis immer häufiger Patienten vor, die mit einem Lasergerät nach nicht sachgemäßer Anwendung Verbrennungen davongetragen haben oder aber nach einer Fillerbehandlung neben unschönen Ergebnissen auch schlimme Komplikationen vorweisen, die dringend behandelt werden müssen“, mahnt Dr. Konstantin Feise, 2. Vizepräsident der DDL.
Aufklärung als gemeinsames Ziel
„Zum Wohle der Patientensicherheit im Rahmen von ästhetischen Behandlungen möchten wir gemeinsam aktiv aufklären! Deshalb findet man künftig auf den Webseiten unserer Gesellschaften eine gemeinsame Checkliste (Tab. 1), welche Facharztbetitelungen in der ästhetischen Medizin staatlich verliehene Qualitätssiegel sind und bei welchen Betitelungen man hellhörig werden sollte“, so der Facharzt für Dermatologie Dr. Said Hilton, Präsident der DGBT. So soll allen Patientinnen und Patienten mit Behandlungswunsch im ästhetisch-plastischen Bereich die Möglichkeit gegeben werden, sich bereits vor einer Terminvereinbarung zu informieren. Des Weiteren streben die Fachgesellschaften eine Arbeitsgruppe an, um eine gesetzliche Regelung zum Schutz vor Irreführung zu erwirken.