Frage: Wir sind zwei in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) tätige Orthopäden und Unfallchirurgen mit zwei Kassenarztsitzen mit Termin-/Einbestellpraxis. Nun ist es bei uns so, dass reguläre Termine in der Regel für die nächsten vier Wochen ausgebucht sind, in der offenen Sprechstunde können wir an einem Tag maximal fünf Akut-/Notfall-Patienten unterbringen. An die vielen Anfragen von Neupatienten kann aktuell kein zeitnaher Termin vergeben werden. Dürfen an die neuen Kassenpatienten Termine in unserer Privatsprechstunde/Selbstzahlersprechstunde angeboten werden und die Kassenleistungen privat abgerechnet werden (schriftliches Patienteneinverständnis vorausgesetzt)?
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