In der täglichen Praxis sollte auf die Biofaktorenversorgung der Patienten geachtet und ein Mangel erkannt und gezielt ausgeglichen werden.
-Prof. Klaus Kisters
Ich betone diesen Aspekt aber noch aus einem anderen Grund. Bei Osteoporose-Risikopatienten allein auf die Calciumversorgung zu achten, reicht laut physiologischen Zusammenhängen und Studienlage nicht. Neben Magnesium ist vor allem auch der Vitamin-D3-Status zu berücksichtigen. Vitamin D3 beeinflusst den Calcium- und Phosphatstoffwechsel, fördert die intestinale Calciumabsorption und erhöht dessen Rückresorption in der Niere. Außerdem zeichnet sich der Biofaktor durch eigene positive Effekte auf Sturzprävention und Reduktion von Wirbelkörper- und Hüftgelenksfrakturen aus.
Aber auch hier darf der Patient nicht allein gelassen werden. Die positiven Effekte von Vitamin D3 sind, wie wir wissen, in der Tages- und Publikumspresse sehr präsent. Nicht nur eine übermäßige Sonnenexposition ist aufgrund des erhöhten Hautkrebsrisikos der falsche Weg, um seinen Vitamin-D3-Status zu verbessern. Auch die Einnahme sehr hoher Vitamin-D3-Dosen ohne Laborkontrolle ist fahrlässig. Vitamin D3 ist ein lipidlösliches Vitamin, eine Hypervitaminose D daher nicht auszuschließen. Besser ist eine gezielte Vitamin-D3-Diagnostik über die Messung des Calcidiol-Serumspiegels als Speicherform von Vitamin D3 und eine Supplementierung nur bei einem nachgewiesenen Vitamin-D3-Mangel. Hier gilt als Richtwert 50 nmol/l oder 20 ng/ml. Die Vitamin-D3-Versorgung ist also gesichert, wenn die Serumkonzentration von Calcidiol über 50 nmol/l bzw. 20 ng/ml liegt. Übrigens bezahlen die Krankenkassen die Labordiagnostik dann, wenn der Verdacht auf einen Vitamin-D3-Mangel bzw. ein behandlungsbedürftiger Mangel vorliegt oder – anders ausgedrückt – eine medizinische Notwendigkeit besteht.
Und wie sieht es mit der Erstattungsfähigkeit der Biofaktorenpräparate aus? Welche Voraussetzungen müssen hier für eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen erfüllt sein?
Prof. Kisters: Das ist tatsächlich eine wichtige Frage, vor allem natürlich für den Patienten selber. Die meisten als Arzneimittel zugelassenen Biofaktorenpräparate sind nicht verschreibungspflichtig. Zu den verschreibungspflichtigen Biofaktoren zählen hochdosierte Arzneimittel mit Vitamin A oder Vitamin D3. Diese können zur Behandlung von Erkrankungen, für die sie zugelassen sind, zu Lasten der Krankenkasse verordnet werden.
Nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel hingegen sind im Allgemeinen von der Erstattungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen. In der Anlage 1 der Arzneimittelrichtlinien werden jedoch einige Ausnahmen genannt, bei denen nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel in der Behandlung von Krankheiten und bei der Einnahme bestimmter Medikamente verordnet werden können. Im Falle von Calcium und Vitamin D3 sind das Calciumverbindungen mit mindestens 300 mg Calcium pro Dosiseinheit und Vitamin D3 als Kombination sowie Vitamin D3 als Monopräparat bei ausreichender alimentärer Calciumzufuhr zur Behandlung der manifesten Osteoporose, im Rahmen einer Steroidtherapie mit mindestens 7,5 mg Kortison über einen Zeitraum von sechs Monaten oder bei einer Bisphosphonat-Behandlung. Calciumverbindungen als Monopräparate können bei Pseudohypo- und Hypoparathyreodismus und ebenfalls bei einer Bisphosphonat-Behandlung erstattet werden.
Hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit versteht es sich von selbst, dass Biofaktoren in Form eines Nahrungsergänzungsmittels nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden können. Voraussetzung ist immer eine Zulassung als Arzneimittel.
Herzlichen Dank für das Interview,
Herr Prof. Kisters!