In 6 Schritten, die Wirtschaftlichkeit der Praxis ermitteln
Wo steht Ihre Praxis wirtschaftlich? Für eine Standortbestimmung der eigenen Praxis ist eine aussagekräftige Betriebswirtschaftliche Auswertung eine wichtige Informationsquelle. Aber erst mit den Praxisvergleichszahlen für die jeweilige Fachgruppe gibt sie Aufschluss darüber, ob die Praxis wirtschaftlich gesund ist.
09.05.2023
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Eine aussagekräftige Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) ist Grundvoraussetzung für jegliche Analysen der Wirtschaftlichkeit. Sie sollte die Einnahmen und Ausgaben der Praxis nach arztspezifischen Kriterien differenziert ausweisen.
1. Mehrjahres- und Vorjahresvergleich
Für eine Standortbestimmung der Praxis sollten die Zahlen mindestens einmal jährlich über einen Zeitraum der letzten fünf bis sechs Jahre betrachtet werden. Die Vergleichszahlen geben Aufschluss darüber, wie sich Umsatz, Kosten und Gewinn grundsätzlich und im Verhältnis zueinander entwickelt haben.
Mindestens zweimal im Jahr sollte ein vertiefender Vergleich mit den Vorjahreszahlen erfolgen. Für diesen Teil des internen Praxisvergleichs ist eine möglichst arztspezifisch aufgeschlüsselte Ausgabenseite ebenso wichtig. Daraus sollte ersichtlich sein, wie sich die einzelnen Posten zusammensetzen, z. B. die Personalkostenquote.
Der Vergleich mit der Fachgruppe ist ein weiteres wichtiges Instrument, um die Stärken und Schwächen der eigenen Praxis erkennen zu können. Bei diesem Vergleich werden alle einzelnen Ausgabenpositionen (in % vom Umsatz) mit denen der Fachgruppe verglichen. Damit lässt sich leicht erkennen, ob die Ausgaben für einzelne Positionen normal sind, oder aber ob sie deutlich höher liegen (z. B. bei der Miete). Wenn die Ausgaben deutlich höher liegen als beim Fachgruppendurchschnitt, dann muss überlegt werden warum und wie gegengesteuert werden kann.
Einnahmen- und Ausgabenstruktur 2021
Die vorliegenden Fachgruppenvergleichszahlen beziehen sich auf das vollständige Kalenderjahr 2021 (s. Tab.). Als Grundlage dienen die insgesamt erwirtschafteten Praxiseinnahmen (Praxisumsatz = 100 %), zu denen die einzelnen Einnahmen- und Ausgabenpositionen prozentual ausgewiesen werden. Nach wie vor sind deutliche Unterschiede, insbesondere bei der Einnahmenstruktur, zwischen den Ost- und West-Bundesländern erkennbar, weshalb die Zahlen weiterhin getrennt erfasst und ausgewiesen werden.
3. Praxisumsatz
Die erste wichtige Information aus der BWA ist, wie sich die Einnahmen (= Praxisumsatz) der Praxis zusammensetzen. Wie hoch ist z. B. der Kassenanteil und wie der Privatanteil am Gesamtumsatz der Praxis? Bestenfalls sollte nachvollziehbar sein, wie sich die Zahlungen von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) aus Abschlägen und Restzahlungen* zusammensetzen. Bei sehr niedrigen Abschlägen und hohen Restzahlungen kann es aufgrund des verzögerten Zahlungszuflusses von der KV schon bei leicht schwankendem Praxisumsatz zu starken Verschiebungen im Betriebsergebnis kommen – was die Einschätzung der aktuellen wirtschaftlichen Situation erschwert. — *zwei Restzahlungen fließen immer erst im Folgejahr zu
4. Umsatzrendite
Setzt man den Praxisgewinn ins Verhältnis zu den Praxiseinnahmen, erhält man die Umsatzrendite. Für 2021 liegt dieser Anteil in den Praxen der West-Bundesländer bei 59,4 %, in den Praxen der Ost-Bundesländer bei 47,3 %, also deutlich niedriger (s. Tab.). Damit setzt sich der Trend fort, der sich in den letzten Jahren bereits abzeichnete. Seit 2018 sinkt die Umsatzrendite in den Praxen Ost kontinuierlich, während sie in den Praxen West steigt.
Die Problematik wird noch deutlicher, wenn man die absoluten Zahlen hinzuzieht. Der durchschnittliche Umsatz in den Praxen Ost beträgt weniger als 75 % des Umsatzes der Praxen West. Erwirtschaftet die Praxis West also bspw. einen Umsatz von 480.000 €, beläuft sich der Gewinn bei einer Umsatzrendite von 59,4 % auf 285.120 €. In den Praxis Ost beträgt der durchschnittliche Gewinn dagegen 170.280 € bei einem Umsatz von 360.000 € und einer Umsatzrendite von 47,3 %. Eine Erklärung hierfür dürfte sich aus einem regional unterschiedlichen Leistungsspektrum ergeben, denn es fällt auf, dass in den Praxen West der Anteil an Privatleistungen mit 54,2 % des Umsatzes erheblich höher liegt als in den Praxen Ost mit 16,8 % des Umsatzes.
5. Kostenquote
Die Kostenquote ist der Anteil der gesamten Praxisausgaben an den Praxiseinnahmen. Bei den Hautarztpraxen im Osten liegt die Kostenquote mit 52,7 % höher als in den Praxen der West-Bundesländer (40,6 %), wobei eine Differenz von 4,6 % bei den Personalkosten auffällt (s. Tab.). Der Anteil der Personalkosten liegt in den Ost-Praxen bei 28,5 %, in den West-Praxen niedriger bei 23,9 %. Insbesondere in den Ostpraxen ist ein deutlicher Anstieg der Personalkostenquote zu erkennen, was bedeutet, dass die Gehälter stärker gestiegen sind als die Umsätze in den Praxen.
In den Ost-Praxen fällt der Anstieg der Personalkostenquote prozentual noch höher aus, was mit der bundesweiten Angleichung der Gehaltstarife zu begründen ist, an denen sich viele Arztpraxen orientieren.
6. Welche Besonderheiten treffen auf Ihre Praxis zu?
Bei den Fachgruppenzahlen handelt es sich um Durchschnittswerte. Das heißt: Beim Vergleich der eigenen Zahlen mit denen der Fachgruppe müssen etwaige Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden, die größere Abweichungen vom Durchschnitt erklären können. Wenn jedoch keine Besonderheiten vorliegen, müssen größere Abweichungen analysiert werden, um Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.
Fazit
Vergleichen Sie Ihre eigenen Zahlen mit den Zahlen Ihrer Fachgruppe. Vermutlich werden sich daraus zunächst viele Fragen ergeben. Vielleicht benötigen Sie auch sachkundige betriebswirtschaftliche Unterstützung, um einzelne Zahlen richtig interpretieren zu können. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre BWA nicht ungelesen beiseitelegen. Denn nur wenn Sie wissen, wo Sie stehen, können Sie auch die Weichen für die Zukunft stellen.
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