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Cookie-Einstellungen anpassenFünf Kriterien für das Praxiscontrolling
Wo steht Ihre Praxis wirtschaftlich? Um den wirtschaftlichen Standort Ihrer Arztpraxis bestimmen zu können, ist der externe Praxisvergleich ein wichtiges betriebswirtschaftliches Instrument. Fünf Kriterien sollten beim Vergleich der eigenen Praxis mit der Fachgruppe genauer betrachtet werden.
Auch wenn die Vergleichszahlen grundsätzlich nur Durchschnittswerte aller Praxen der jeweiligen Fachgruppe aufzeigen, so hilft der Vergleich mit diesen Zahlen doch ungemein, wenn man herausfinden möchte, wo die eigene Praxis wirtschaftlich steht. Die erforderlichen Kennzahlen zur wirtschaftlichen Standortbestimmung sind in jeder aussagekräftigen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) zu finden. Vergleicht man die eigenen Werte im Einnahmen- und Ausgabenbereich mit dem Fachgruppendurchschnitt, können größere Abweichungen ein Indiz für Fehlentwicklungen sein, die analysiert werden müssen.
Worüber gibt der Vergleich Aufschluss und wie lassen sich etwaige Stärken und Schwächen der eigenen Praxis herausfinden? Beim Vergleich der eigenen Zahlen mit denen der Fachgruppe (externer Praxisvergleich) werden alle einzelnen Ausgabenpositionen (immer in % vom Umsatz) mit denen der Fachgruppe verglichen. Damit lässt sich leicht erkennen, ob die Ausgaben für einzelne Positionen normal sind, also dem Fachgruppendurchschnitt entsprechen, oder aber ob sie deutlich höher liegen.
Zum Beispiel:
- Sind die Personalkosten der eigenen Praxis zu hoch oder liegen sie noch im Rahmen des Durchschnitts?
- Ist die Miete gemessen am Umsatz zu hoch – respektive sind die Räumlichkeiten ggf. überdimensioniert?
- Sind die Ausgaben für Praxis- und Laborbedarf, für Geräte- und Einrichtungskosten, für Versicherungen und Verwaltungskosten etc. normal?
Wenn die Ausgaben deutlich höher liegen als beim Fachgruppendurchschnitt, dann muss überlegt werden, warum – und was dagegen unternommen werden kann. Folgende Kriterien sollten beim Vergleich der eigenen Praxis mit der Fachgruppe genauer betrachtet werden:
1. Struktur der Praxiseinnahmen
Die erste wichtige Information ist, wie sich die Praxiseinnahmen zusammensetzen. Dabei sind weitere Details von Bedeutung, um Besonderheiten der eigenen Praxis im Vergleich zu den Durchschnittswerten der Fachgruppe bewerten zu können.
- Wie hoch ist der Kassen- und der Privatanteil am Gesamtumsatz?
- Welche weiteren Einnahmen aus Gutachten, IGeL, Berufsgenossenschaften etc. gibt es und wie hoch ist deren Anteil?
- Gibt es Besonderheiten, die in der (steuerlichen) BWA beim Umsatz erfasst sind und herausgerechnet werden müssen – wie z. B. der Verkauf eines betrieblichen Fahrzeugs?
Bei einem hohen Kassenanteil muss geprüft werden, wie sich die KV-Zahlungen aus Abschlägen und Restzahlungen zusammensetzen. Bei sehr niedrigen Abschlägen und hohen Restzahlungen kann es aufgrund des verzögerten Zahlungszuflusses von der KV (zwei Restzahlungen fließen erst im Folgejahr zu) schon bei leicht schwankendem Praxisumsatz zu starken Verschiebungen im
Betriebsergebnis kommen.
Der Fachgruppendurchschnitt gynäkologischer Praxen in den Bundesländern Ost zeigt bei der Zusammensetzung der Honorare 2020 kaum Unterschiede zum Vorjahr auf. Der Kassenanteil beträgt 84,5 %, der Privatanteil 13,5 % (s. Tab. 1). Anders dagegen sieht es in den gynäkologischen Praxen West aus. Hier ist der Kassenanteil um 5,6 % auf 63,9 % gesunken, der Privatanteil hat sich um 2,5 % erhöht. Auffallend ist ebenfalls ein sprunghafter Anstieg der Sonstigen Einnahmen auf 4,4 %.
Hier gibt es jedoch folgendes zu beachten: Als Grundlage für die Fachgruppenvergleichszahlen dienen die insgesamt erwirtschafteten Praxiseinnahmen (Praxisumsatz = 100 %), zu denen die einzelnen Einnahmen- und Ausgabenpositionen prozentual ausgewiesen werden. Infolgedessen kann der Grund für einen prozentualen Anstieg des Privatanteils auch darin liegen, dass die Kassenhonorare (in absoluten Zahlen) gesunken sind. Und dies war im Jahr 2020 tatsächlich der Fall, was die absoluten Zahlen belegen. Während die durchschnittlichen Privathonorare bei ca. 132.000 € in den Jahren 2019 und 2020 fast gleichgeblieben sind, ist bei den KV-Honoraren ein deutlicher Rückgang um fast 45.000 € auf 420.000 € zu verzeichnen. Hier liegt die Vermutung nahe, dass die Ausgleichszahlungen aus dem KV-Schutzschirm die coronabedingten Honorarverluste – insbesondere aus den umsatzstarken Vorsorgeleistungen – nur unzureichend kompensiert haben. Dagegen sind die sonstigen Einnahmen um ca. 15.000 € gestiegen, was auf die Inanspruchnahme von Corona-Soforthilfen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen hindeutet, die überdies auf den Schutzschirm angerechnet wurden.
Nach wie vor ist der Unterschied bei den Privatanteilen zwischen den Praxen der Bundesländer West und Ost hoch. Der Anteil an Privatpatientinnen liegt in den West-Bundesländern immer noch deutlich höher, und es werden mehr IGeL-Leistungen angeboten. Dies wiederum führt auch in absoluten Zahlen zu höheren Umsätzen in den Praxen West, nicht jedoch zu einer besseren Umsatzrendite, weil die Kostenquote insgesamt, insbesondere aber die Personalkostenquote in den West-Praxen deutlich höher liegt (s. Punkt 2. und 5.).
2. Personalkostenquote
Im Ausgabenbereich nehmen die Personalkosten die größte Position ein. Daher sollte nicht nur die Gesamtsumme und der prozentuale Anteil aus der BWA hervorgehen, sondern auch, wie sich die Personalkosten zusammensetzen. Denn auch die Kosten einer angestellten Ärztin oder eines Arztes oder die Kosten für eine Praxisvertretung verbergen sich hinter dieser Position. Um die Personalkostenquote (= Anteil der Personalkosten am Gesamtumsatz) der eigenen Praxis ermitteln zu können, müssen die Kosten um diese
Positionen bereinigt werden.
Die Personalkostenquote des Fachgruppendurchschnitts gynäkologischer Praxen ist in den Ost-Praxen im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 % auf 23,3 % gesunken (s. Tab. 1). In den West-Praxen liegt die Personalkostenquote mit 25,5 % deutlich höher, ist im Vergleich zum Vorjahr jedoch ebenfalls um 0,5 % gesunken. Ein Rückgang der Personalkosten entspricht nicht dem Trend der vorangegangenen Jahre, in denen ein kontinuierlicher Anstieg der Personalkosten zu verzeichnen war. Folglich könnte es sich hier ebenfalls um eine coronabedingte Besonderheit handeln und sich aus der Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld und entsprechenden Gehaltserstattungen erklären.
3. Außerordentliche Kosten
Beim Vergleich mit den Durchschnittszahlen der Fachgruppe muss auch hinterfragt werden, ob im Vergleichszeitraum außerordentliche Kosten entstanden sind, die bereinigt werden müssen, zum Beispiel:
- Sind Praxisräume renoviert worden oder sind größere Reparaturen angefallen?
- Wurde eine neue Praxis-Webseite eingerichtet oder gab es Zusatzkosten generell im Zusammenhang mit der Digitalisierung?
- Sind einmalige Kosten für das Terminmanagement im Zuge des TSVG angefallen?
- Sind zusätzliche Kosten für Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie entstanden?
Wenn ja, werden sie das Ergebnis des laufenden Jahres verschlechtern, sind aber für die Beurteilung der regelmäßigen Kostenquote (= Anteil der Praxisausgaben am Gesamtumsatz) gesondert zu betrachten.
4. Kostenquote insgesamt
Der Anteil der gesamten Praxisausgaben an den Praxiseinnahmen stellt die Kostenquote dar. Die Aufteilung der Kosten auf die einzelnen Bereiche zeigt die Kostenstruktur auf, wie
- Personalkosten
- Raumkosten
- Praxis- und Laborbedarf
- Versicherungen etc.
In den gynäkologischen Praxen im Osten liegt die Kostenquote mit 44,8 % fast unverändert im Vergleich zum Vorjahr (s. Tab. 1). Sie liegt jedoch um 5,1 % niedriger als in den Praxen West mit 49,9 %. Diese Differenz resultiert insbesondere aus den höheren Aufwendungen beim Personal, aber auch aus höheren Kosten für Praxis- und Laborbedarf sowie höheren Raumkosten. Auffallend ist auch ein Unterschied bei den Finanzierungskosten, die sich in den Praxen West auf 1,2 % mehr als verdoppelt haben. Als mögliche Ursache könnten Liquiditätsengpässe infrage kommen, die zu einer höheren Inanspruchnahme des teuren Kontokorrentkredits geführt haben, oder aber es wurden – möglicherweise bereits zum Jahresende 2019 – neue Praxisdarlehen zur Finanzierung von Praxisinvestitionen aufgenommen.
5. Umsatzrendite
Setzt man den Praxisgewinn ins Verhältnis zu den Praxiseinnahmen, erhält man die Umsatzrendite. Diese Kennziffer zeigt auf, wieviel Gewinn von 100 € Einnahmen nach Abzug der Praxisausgaben übrig bleibt.
Für 2020 liegt dieser Anteil in den gynäkologischen Praxen West bei 50,1 % und ist damit um 2,2 % im Vergleich zum Vorjahr gesunken (s. Tab. 1). In den Praxen Ost ist die Umsatzrendite geringfügig um 0,4 % auf 55,2 % gestiegen. Prozentual betrachtet liegt die Umsatzrendite also in den Praxen Ost deutlich höher, betrachtet man jedoch die absoluten Zahlen, erwirtschaften die Praxen West wegen des höheren Umsatzes einen um rund 20.000 € höheren durchschnittlichen Gewinn. In den Praxen West liegt dieser bei etwa 210.000 € (15.000 € weniger als im Vorjahr), in den Praxen Ost bei 190.000 €, ähnlich wie im Vorjahr.
Praxishinweise zum Umgang mit Vergleichszahlen
Bei den Fachgruppenzahlen handelt es sich um Durchschnittswerte. Selbstverständlich müssen bei dem Vergleich der eigenen Zahlen mit denen der Fachgruppe etwaige Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden, die größere Abweichungen vom Durchschnitt erklären können. So liegen zwangsläufig die Personalkosten in den Praxen höher, in denen angestellte Ärztinnen und Ärzte arbeiten. Sie werden in den Praxen niedriger liegen, in denen die Ehepartnerin oder der Ehepartner als Mini-Jobber tatkräftig mitarbeitet.
Wenn jedoch keine Besonderheiten vorliegen, müssen größere Abweichungen analysiert werden, um Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Gleichzeitig können mit dem Fachgruppenvergleich aber auch Hinweise auf Optimierungspotenziale gefunden werden – oder aber der aktuelle Kurs bestätigt werden.
Warum sind beim Praxisvergleich die prozentualen Werte wichtig?
Mit der absoluten Zahl des Gewinns kann noch keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einer Praxis gemacht werden. Ein Gewinn von 200.000 € pro Jahr kann für eine Praxis gut oder schlecht sein – je nachdem, wieviel Umsatz diese Praxis erwirtschaftet. Liegt der Umsatz beispielsweise bei 480.000 €, dann beträgt der Gewinn bzw. die Umsatzrendite gerade einmal 42 %. Das wäre für eine gynäkologische Praxis ein schlechtes Ergebnis, und die Kostenstruktur dieser Praxis müsste dringend untersucht werden. Beträgt der Umsatz dieser Praxis jedoch 350.000 €, wäre die Praxis als betriebswirtschaftlich gesund zu bezeichnen, denn der Gewinnanteil bzw. die Umsatzrendite läge bei 57 %. Ein Ergebnis, das sogar noch besser ist als der Durchschnitt innerhalb der Fachgruppe.
Interner Praxisvergleich
Für die Bewertung des Status quo der eigenen Praxis ist der Vergleich mit der Fachgruppe ein wichtiges Instrument. Daneben ist aber auch der interne Praxisvergleich wichtig, um die wirtschaftliche Entwicklung der Praxis kontrollieren zu können. Beim Vergleich der eigenen Praxiszahlen über einen Zeitraum von mehreren Jahren (Mehrjahresvergleich) können Erkenntnisse gewonnen werden, wie sich beispielsweise die KV- und Privateinnahmen insgesamt und im Verhältnis zueinander entwickelt haben. Ebenso ist die Entwicklung der Personalkostenquote über mehrere Jahre eine zwingend notwendige Information, die für die Rentabilität der Praxis entscheidend sein kann. Sollte sich bei der Betrachtung über mehrere Jahre die Umsatzrendite kontinuierlich verschlechtern und dies auch noch deutlicher als im Fachgruppendurchschnitt, muss die Kostenstruktur im Detail untersucht werden, um entsprechend gegensteuern zu können.
Ein Beispiel für einen Mehrjahresvergleich anhand der Allgemeinmedizin finden Sie hier:
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |
| Praxiseinnahmen | 381.443 € | 363.903 € | 418.773 € | 441.311 € | 448.417 € |
| Praxisausgaben | 166.968 € | 160.766 € | 191.746 € | 194.353 € | 202.684 € |
| Gewinn *) | 214.475 € | 203.137 € | 227.027 € | 246.958 € | 245.733 € |
2016 | 2017 | 2018 | 2019 | 2020 | |
| Praxiseinnahmen | 361.860 € | 380.019 € | 391.742 € | 422.674 € | 406.415 € |
| Praxisausgaben | 141.069 € | 143.636 € | 151.086 € | 161.178 € | 153.355 € |
| Gewinn *) | 220.792 € | 236.383 € | 240.656 € | 261.496 € | 253.060 € |
© Quelle: nilaplan Hannover • Magdeburg
© Quelle: nilaplan Hannover • Magdeburg
*) ohne Abschreibung
© Quelle: nilaplan Hannover • Magdeburg
© Quelle: nilaplan Hannover • Magdeburg
© Quelle: nilaplan Hannover • Magdeburg
*) ohne Abschreibung
© Quelle: nilaplan Hannover • Magdeburg
Ebenso sollte regelmäßig, mindestens jedoch zweimal im Jahr auf Basis der BWA per Juni und Dezember ein vertiefender Vergleich mit den Vorjahreszahlen erfolgen (Vorjahresvergleich). Hier ist es ebenso wichtig, in der BWA eine detaillierte und möglichst arztspezifisch aufgeschlüsselte Ausgabenseite vorzufinden.
Ein Beispiel für einen Vorjahresvergleich anhand der Allgemeinmedizin finden Sie hier (s. Abb. 3a, 3b und 4a, 4b sowie Tab. 4 und 5):
Fazit
In jedem Fall ist es sinnvoll, sich mit den Zahlen der eigenen Praxis auseinanderzusetzen. Vermutlich werden sich beim Vergleich der eigenen Zahlen mit dem Fachgruppendurchschnitt zunächst viele Fragen ergeben, die nicht von heute auf morgen zu beantworten sind. Vielleicht benötigen Sie auch sachkundige betriebswirtschaftliche Unterstützung, um einzelne Zahlen richtig interpretieren zu können und entsprechende Handlungsempfehlungen daraus ableiten zu können. Wichtig ist, dass Ihre BWA alle arztspezifischen Informationen detailliert erkennen lässt, damit ein interner und externer Praxisvergleich überhaupt möglich ist und Sie Ihren wirtschaftlichen Status quo und dessen Entwicklung gut einordnen können. So können wirtschaftliche Schieflagen und plötzliche Liquiditätsprobleme vermieden werden, die meist nur dann entstehen, wenn die BWA nicht die nötigen Informationen hergeben und deshalb ungelesen abgeheftet werden. Denn nur wenn Sie wissen, wo Sie stehen, können Sie auch die Weichen für die Zukunft stellen – und Ihre Liquidität nachhaltig sichern.
Sie können die Praxisvergleiche auch anfordern. Da die Praxisvergleiche in Kooperation mit unserem Partner nilaplan-hannover publiziert wurden, werden die Kontaktdaten des Interessenten zwecks postalischer Versendung an nilaplan-hannover weitergeleitet. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf unter: info(at)wpv-verlag.de, Stichwort „Praxisvergleich 2020“
Christiane Krefeld
Geschäftsführerin
nilaplan Hannover • Magdeburg
Unternehmensberatung für Heilberufe GmbH
05130 377057
www.nilaplan-hannover.de
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