Aktuelles aus der Gesundheitspolitik
Notfallreform: 8 Vorschläge der Internisten • DMP Adipositas: Regionale Verträge jetzt möglich • Gesundes-Herz-Gesetz: Prävention muss auf Evidenz fußen
Notfallreform: 8 Vorschläge der Internisten
Die Deutschen Gesellschaften für Innere Medizin, Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin und der Berufsverband der Internisten unterbreiten in einer Stellungnahme acht Vorschläge zur Abänderung des aktuellen Referentenentwurfs zur geplanten Notfallreform. Die integrierten Notfallzentren (INZ) bilden das künftige Herzstück der Notfallbehandlung. Deren Standortprüfung müsse rasch erfolgen. Bei der angedachten Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 seien standardisierte Erstabfragen per Checkliste notwendig, um Patientenanfragen besser steuern zu können. Das neu angedachte Verfahren zur Ersteinschätzung müsse erst validiert und dann vom Gemeinsamen Bundesausschuss verabschiedet werden. Es brauche auch Strategien im Umgang mit der zunehmenden Zahl älterer Personen in den Notaufnahmen, wie z. B. ein Primärarztsystem. Daneben brauche es beispielsweise eine vorstationäre Vergütung für die Zuweisung von Notfällen durch den Rettungsdienst für Notaufnahmen in Krankenhäusern mit INZ.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM)
Gesundes-Herz-Gesetz: Prävention muss auf Evidenz fußen
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant mit dem „Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz, GHG)“ Maßnahmen, die der Vorbeugung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland dienen sollen. Das Gesetz sieht u. a. Maßnahmen für die gezielte Früherkennung von kardiovaskulären Risikofaktoren bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen vor. Für bereits erkrankte Patientinnen und Patienten soll die Sekundärprävention durch Disease Management-Programme (DMP) gestärkt werden. Personen mit hohem kardiovaskulärem Risiko soll schon vor Auftreten eines Ereignisses der Zugang zu DMP-Angeboten erleichtert werden. Die Intensivierung der medikamentösen Tabakentwöhnung und deren Erstattungsfähigkeit ist vorgesehen. Die Bundesärztekammer sieht hierin einen Eingriff in die Kompetenzen der Selbstverwaltung. Sie mahnt an, dass Prävention und Therapie von Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf wissenschaftlicher Evidenz basieren müssten – nicht auf den Vorgaben der Politik.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Deutsche Herzstiftung, Bundesärztekammer
DMP Adipositas: Regionale Verträge jetzt möglich
Ab sofort können gesetzliche Krankenkassen regionale Verträge mit Vertragsärztinnen und Vertragsärzten und/oder Krankenhäusern für eine bessere Versorgung von Menschen mit krankhaftem Übergewicht schließen. Das teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit. Mit dem Ziel, die bestehenden Gesundheits- und Unterstützungsangebote für adipöse Menschen zu verbessern, hatte der G-BA die Anforderungen an ein strukturiertes Behandlungsprogramm beschlossen. Diese Anforderungen an das Disease-Management-Programm (DMP) Adipositas sind zum 1. Juli 2024 in Kraft getreten. Sobald eine Kasse einen solchen Vertrag geschlossen hat, können sich die Versicherten bei ihrer Hausarztpraxis in das DMP einschreiben.
Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)