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Orthopädie, Wirtschaft Dermatologie Wirtschaft, Orthopädie
Orthopädie: Praxisvergleich 2019

Läuft Ihre Praxis besser oder schlechter als der Durchschnitt?

Gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ist es wichtig, sich mit den Zahlen der eigenen Praxis zu beschäftigen. Die wesentlichen Kennzahlen dazu sind in der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) zu finden, die aber meist nur den Vergleich der eigenen Zahlen innerhalb verschiedener Zeiträume ermöglicht. Für eine Standortbestimmung der eigenen Praxis ist daher ein Vergleich mit anderen Praxen der gleichen Fachgruppe sinnvoll, um Abweichungen und Auffälligkeiten im Einnahmen- und Ausgabenbereich erkennen zu können.


22.01.2021
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Um herauszufinden, wo die Stärken und Schwächen der eigenen Praxis liegen, ist eine aussagekräftige und nach arztspezifischen Kriterien detailliert aufgeschlüsselte BWA die Grundvoraussetzung für jegliche Analysen.

Praxisumsatz

Die erste wichtige Information ist, wie sich die Einnahmen (= Praxisumsatz) zusammensetzen:

  • Wie hoch ist der Kassenanteil am Gesamtumsatz der Praxis und wie hoch ist der Privatanteil?
  • Gibt es weitere Einnahmen aus Gutachten, IGeL, Berufsgenossenschaften etc.?
  • Welchen Anteil haben die sonstigen
    Einnahmen am Gesamtumsatz?
  • Gibt es Besonderheiten, die in der (steuerlichen) BWA den Umsatz beeinflussen und herausgerechnet werden müssen – wie z. B. der Verkauf eines betrieblichen Fahrzeugs?

Bestenfalls sollte auch erkennbar und nachvollziehbar sein, wie sich die KV-Zahlungen aus Abschlägen und Restzahlungen zusammensetzen. Bei sehr niedrigen Abschlägen und hohen Restzahlungen kann es aufgrund des verzögerten Zahlungszuflusses von der KV (zwei Restzahlungen fließen erst im Folgejahr zu) schon bei leicht schwankendem Praxisumsatz zu starken Verschiebungen im Betriebsergebnis kommen – was die Einschätzung der wirtschaftlichen Situation erschwert.

Mehrjahresvergleich

Daher sollten für die Bewertung des Status-Quo der eigenen Praxis zunächst immer mehrere Jahre betrachtet werden. Auch können Erkenntnisse gewonnen werden, wie sich die KV- und Privateinnahmen insgesamt und im Verhältnis zueinander entwickelt haben. Der Mehrjahresvergleich ist ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der wirtschaftlichen Entwicklung der Praxis. Er ist Teil des internen Praxisvergleichs, der mindestens einmal jährlich erfolgen sollte. Ein Beispiel für einen Mehrjahresvergleich 2019 finden Sie in Abb. 1.

Vorjahresvergleich

Regelmäßig, mindestens jedoch zweimal im Jahr sollte auf Basis der BWA per Juni und Dezember ein vertiefender Vergleich mit den Vorjahreszahlen erfolgen. Für diesen Teil des internen Praxisvergleichs ist es ebenso wichtig, in der BWA eine detaillierte und möglichst arztspezifisch aufgeschlüsselte Ausgabenseite vorzufinden. Ein Beispiel für einen Vorjahresvergleich 2019 finden Sie in Abb. 2.

Zusammensetzung der Personalkosten

Aus der Ausgabenseite sollten beispielweise nicht nur die Personalkosten in einer Summe hervorgehen, sondern auch, wie sich die Personalkosten zusammensetzen. Denn auch die Kosten eines angestellten Arztes oder die Kosten für einen Praxisvertreter verbergen sich hinter dieser Position. Um die Personalkostenquote (= Anteil der Personalkosten am Gesamtumsatz) der eigenen Praxis ermitteln zu können, müssen die Kosten um diese Positionen bereinigt werden. 

Außerordentliche Kosten 

Auch muss hinterfragt werden, ob im Vergleichszeitraum außerordentliche Kosten entstanden sind, die ebenfalls bereinigt werden müssen, zum Beispiel:

  • Sind Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstanden, die nicht von der Pauschale abgedeckt worden sind?
  • Sind einmalige Kosten für die Praxis-IT oder das Terminmanagement im Zuge des TSVG angefallen?
  • Sind die Praxisräume renoviert worden? Sind größere Reparaturen angefallen? 
  • Wurde eine neue Praxis-Webseite eingerichtet?

Wenn ja, werden sie das Ergebnis des laufenden Jahres verschlechtern, sind aber für die Beurteilung der regelmäßigen Kostenquote (= Anteil der Praxisausgaben am Gesamtumsatz) gesondert zu betrachten. 

Warum ist beim Praxisvergleich die Betrachtung der prozentualen Werte wichtig?

Mit der absoluten Zahl des Gewinns kann noch keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einer Praxis gemacht werden kann. Ein Gewinn von 165.000 € pro Jahr kann für eine Praxis gut oder schlecht sein – je nachdem, wieviel Umsatz diese Praxis erwirtschaftet. Liegt der Umsatz zum Beispiel bei 450.000 €, dann beträgt der Gewinn nicht einmal 37 %. Das wäre für eine allgemeinmedizinische oder internistische Praxis ein schlechtes Ergebnis und die Kostenstruktur dieser Praxis müsste dringend untersucht werden. Beträgt der Umsatz dieser Praxis jedoch 275.000 €, wäre die Praxis betriebswirtschaftlich als gesund zu bezeichnen, denn der Gewinnanteil – auch Umsatzrendite genannt – läge bei 60 %. Ein Ergebnis, das sogar noch besser ist als der Durchschnitt innerhalb der Fachgruppe.

Externer Praxisvergleich

Der Vergleich mit der Fachgruppe ist ein weiteres wichtiges Instrument, um die Stärken und Schwächen der eigenen Praxis erkennen zu können. Bei diesem externen Preisvergleich werden alle einzelnen Ausgabenpositionen (immer in % vom Umsatz) mit denen der Fachgruppe verglichen. Damit lässt sich leicht erkennen, ob die Ausgaben für einzelne Positionen normal sind, also dem Fachgruppendurchschnitt entsprechen, oder aber ob sie deutlich höher liegen. Zum Beispiel:

  • Sind die Personalkosten der eigenen Praxis zu hoch oder liegen sie noch im Rahmen des Durchschnitts? 
  • Ist die Miete gemessen am Umsatz zu hoch – respektive sind die Räumlichkeiten ggf. überdimensioniert?
  • Sind die Ausgaben für Praxis- und Laborbedarf, für Geräte- und Einrichtungskosten, für Versicherungen und Verwaltungskosten etc. normal?

Wenn die Ausgaben deutlich höher liegen als beim Fachgruppendurchschnitt, dann muss überlegt werden warum und ob – wenn ja – was dagegen unternommen werden kann.

Die aktuell vorliegenden Fachgruppenvergleichszahlen beziehen sich auf das vollständige Kalenderjahr 2019. Als Grundlage dienen die insgesamt erwirtschafteten Praxiseinnahmen (Praxisumsatz = 100 %), zu denen die einzelnen Einnahmen- und Ausgabenpositionen prozentual ausgewiesen 
werden. 

Unterschiede zwischen Ost und West

Nach wie vor sind deutliche Unterschiede – insbesondere bei der Einnahmenstruktur – zwischen den Ost- und West-Bundesländern erkennbar, weshalb die Zahlen weiterhin getrennt erfasst und ausgewiesen werden. So liegt bei fast allen Fachgruppen der Anteil der KV-Honorare an den Gesamteinnahmen in den Ost-Praxen deutlich höher als in den West-Praxen, was bedeutet, dass der Anteil der Privatpatienten und/oder IGeL in den Ost-Bundesländern noch immer sehr viel niedriger liegt als in den West-Bundesländern. So beträgt bei den orthopädischen Praxen West der Anteil Privat (s. Tab. 1 „Sonstige Honorare“) am Gesamtumsatz 40,8 %, dagegen liegt dieser Anteil in den Praxen Ost bei 17,6 %. Zwar war in den Jahren 2016 bis 2018 in den Ost-Praxen ein kontinuierlicher Anstieg der Privatanteile zu verzeichnen, der sich allerdings in 2019 nicht fortsetzte. 

Umsatzrendite

Beispiel aus einer allgemeinmedizinischen Praxis

Während der durchschnittliche Umsatz allgemeinmedizinischer Praxen (Einzel- und Gemeinschaftspraxen) West bei etwa 440.000 € liegt, beträgt dieser in den Bundesländern Ost etwa 420.000 €, also 20.000 € weniger pro Jahr. 

Bei einer Umsatzrendite von 54,8 % (West) beläuft sich der durchschnittliche Gewinn auf rund 240.000 €, bei einer Umsatzrendite von 59,8 % (Ost) beläuft sich der durchschnittliche Gewinn auf 250.000 € – mithin also 10.000 € pro Jahr mehr Gewinn.

Setzt man den Praxisgewinn ins Verhältnis zu den Praxiseinnahmen, erhält man die Umsatzrendite. Diese Kennziffer zeigt auf, wieviel Gewinn von 100 € Einnahmen nach Abzug der Praxisausgaben übrig bleibt. Für 2019 liegt dieser Anteil in den Praxen der West-Bundesländer bei 46,0 %, in den Praxen der Ost-Bundesländer bei 51,1 %, also höher (s. Tab. 1). Um das Ergebnis der Umsatzrendite in West- und Ostpraxen in Relation zu setzen, muss man die absoluten Zahlen hinzuziehen, da die Umsätze in den Praxen der Ost-Bundesländer noch immer unter denen der West-Bundesländer liegen – auch wenn sich der Unterschied in den letzten Jahren deutlich verringert hat (s. Beispiel). 

Kostenquote

Das Gegenstück zur Umsatzrendite ist die Kostenquote, also der Anteil der gesamten Praxisausgaben an den Praxiseinnahmen. Bei den Orthopäden im Osten liegt die Kostenquote mit 48,9 % niedriger als in den Praxen der West-Bundesländer (54,0 %), wobei eine Differenz von 4,0 % bei den Personalkosten auffällt. Der Anteil der Personalkosten liegt in den Ost-Praxen bei 24,9 %, in den West-Praxen bei 28,9 % (s. Tab. 1).

Praxisbesonderheiten

Bei den Fachgruppenzahlen handelt es sich um Durchschnittswerte. Selbstverständlich müssen bei dem Vergleich der eigenen Zahlen mit denen der Fachgruppe etwaige Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden, die größere Abweichungen vom Durchschnitt erklären können. So liegen zwangsläufig die Personalkosten in den Praxen höher, in denen angestellte Ärzte arbeiten. Sie werden in den Praxen niedriger liegen, in denen der Ehepartner als Mini-Jobber tatkräftig mitarbeitet und vielleicht eine Vollzeitkraft in der Verwaltung erspart. Wenn jedoch keine Besonderheiten vorliegen, müssen größere Abweichungen analysiert werden, um Fehlentwicklungen entgegenzusteuern. Gleichzeitig können mit dem Fachgruppenvergleich aber auch Hinweise auf Optimierungspotenziale gefunden werden – oder aber der aktuelle Kurs bestätigt werden. 

Fazit

In jedem Fall ist es sinnvoll, sich mit den Zahlen der eigenen Praxis auseinanderzusetzen. Vergleichen Sie Ihre eigenen Zahlen mit den Zahlen Ihrer Fachgruppe. Vermutlich werden sich daraus zunächst viele Fragen ergeben, die möglicherweise auch nicht von heute auf morgen zu beantworten sind. Vielleicht benötigen Sie auch sachkundige betriebswirtschaftliche Unterstützung, um einzelne Zahlen richtig interpretieren zu können. Wichtig ist jedoch, dass Ihre BWA alle arztspezifischen Informationen detailliert erkennen lässt und Sie Ihre BWA nicht einfach nur abheften. Denn nur wenn Sie wissen, wo Sie stehen, können Sie auch die Weichen für die Zukunft stellen. 


Sie können die Praxisvergleiche auch anfordern. Da die Praxisvergleiche in Kooperation mit unserem Partner nilaplan-hannover publiziert wurden, werden die Kontaktdaten des Interessenten zwecks postalischer Versendung an nilaplan-hannover weitergeleitet. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter: info(at)wpv-verlag.de, Stichwort „Praxisvergleich 2019“

Kontakt
Porträt der Autorin Christiane Krefeld


Christiane Krefeld
Geschäftsführerin 
nilaplan Hannover • Magdeburg
Unternehmensberatung für Heilberufe GmbH
05130 377057
www.nilaplan-hannover.de