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Abrechnungsservice

Patienten-Anruf aus Klinik

Frage: Welche Ziffer(n) kann ich für eine Beratung abrechnen, wenn ein Privatpatient wegen Medikamentenumstellung mich aus der Klinik anruft?


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Antwort: 

Vorweg ist festzuhalten, dass bei Privatpatienten und Abrechnung nach GOÄ Beratungen von Patienten, die aus der Klinik anrufen, auf jeden Fall abrechenbar sind. Welche Ziffern kommen infrage?

Neben der Nr. 1 kann bei entsprechender Dauer ab zehn Minuten auch die Nr. 3 abgerechnet werden. Zudem besteht seit dem 15. Mai 2020 die Möglichkeit der Beratung per E-Mail, abrechenbar analog mit der Nr. 1A.

Alle Leistungen können auch gesteigert werden, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 GOÄ erfüllt sind; hierbei käme dann am ehesten der zeitliche Aspekt ins Spiel.

Ebenso können alle drei Leistungen auch mit den Zuschlägen A bis D kombiniert werden, wenn der Patient zu entsprechender Unzeit anruft.

Praxistipp: Wenn sich nach dem Gespräch ein Telefonat mit dem behandelnden Chefarzt der Klinik ergibt, sollte die Nr. 60 (Konsil) nicht vergessen werden!

GOÄ-Nr.Leistung

Punkte

x 1,0 / €

x 2,3 / €

x 3,5 /€

1Beratung – auch mittels Fernsprecher –

80

4,66

10,72

13,62

1ABeratung durch den Arzt mittels E-Mail (Chat und SMS ausgeschlossen)

80

4,66

10,72

16,32

3Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher –

150

8,74

20,11

30,60

60Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt

120

6,99

16,09

24,48

——

https://www.gesetze-im-internet.de/go__1982/anlage.html
Kommentar zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Begründet von Dr. med. D. Brück, (Version 4.2/, Stand Juni 2020)
Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand Januar 2020

© enway/Shutterstock