Frage: Im Austausch mit Kollegen haben wir festgestellt, dass Steroid-Injektionen ohne Vorliegen einer Arthritis dort als IGeL in Rechnung gestellt werden. Als Begründung wird angeführt, dass die Indikation in diesem Falle nicht vom EBM abgedeckt sei oder aber einen Off-Label-Use darstelle. Letzteres halte ich für nicht haltbar, da die Präparate zur intraartikulären Anwendung zugelassen sind. Wie sehen Sie das?
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Antwort:
Der Einsatz von Steroid-Injektionen auch bei arthritischen Prozessen ist eine durchaus anerkannte Therapiemaßnahme im Rahmen der Schulmedizin. Die Begründung, dass diese Injektionen durch den EBM nicht abgedeckt sind, oder aber, dass ein Off-Label-Use bestehe, ist nicht nachvollziehbar. Beide Begründungen, diese Injektionen als IGeL-Leistung durchzuführen und abzurechnen, entbehrt nach unserer Auffassung jeglicher Grundlage.
In der Tat existiert im aktuell gültigen EBM keine eigene Gebührenordnungsposition (GOP) für die intraartikuläre Injektion. Allerdings ist die intraartikuläre Injektion im Anhang 1 zum EBM („Verzeichnis der nicht gesondert berechnungsfähigen Leistungen“) als Leistung aufgeführt, die sowohl in der Versichertenpauschale der Kapitel 3 und 4 enthalten ist, als auch möglicher Bestandteil der Grundpauschale(n) ist und auch in sonstigen GOP enthalten ist.
Zudem ist unbestritten, dass die Injektion bestimmter Medikamente nicht von der Leistungspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ausgeschlossen ist, wenn sie lege artis und indikationsgerecht eingesetzt werden. Auf dem deutschen Markt gibt es mehrere, auch für die intraartikuläre Injektion bei aktivierten Arthrosen zugelassene Steroidpräparate. Die Begründung, dass es sich um einen Off-Label-Use handele, und dass deshalb die Behandlung als IGeL durchgeführt und abgerechnet werden müsse, erscheint demnach nur dann als stichhaltig, wenn das Steroid in ein völlig reizloses und keinerlei Entzündungszeichen aufweisendes Gelenk injiziert wird.
Legende
Leistung ist in der Versichertenpauschale Kapitel 3 bzw. 4 enthalten
Leistung ist möglicher Bestandteil der Grundpauschale(n)
Leistung ist in sonstigen GOP enthalten
Injektion, intraartikulär
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Quelle: EBM, Anhang 1. Stand: Juni 2024
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Der Kommentar zu EBM und GOÄ, begründet von Wezel/Liebold, Stand April 2024 Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) e. V., S2k-Leitlinie Gonarthrose, register.awmf.org/assets/guidelines/033-004l_S2k_Gonarthrose_2018-01_1-verlaengert_01.pdf
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