Regelmäßig, mindestens jedoch zweimal im Jahr sollte auf Basis der BWA per Juni und Dezember ein vertiefender Vergleich mit den Vorjahreszahlen erfolgen. Für diesen Teil des internen Praxisvergleichs ist es ebenso wichtig, in der BWA eine detaillierte und möglichst arztspezifisch aufgeschlüsselte Ausgabenseite vorzufinden.
Wie haben sich die Personalkosten zusammengesetzt?
Aus der Ausgabenseite sollten beispielsweise nicht nur die Personalkosten in einer Summe hervorgehen, sondern auch, wie sich die Personalkosten zusammensetzen. Denn auch die Kosten eines angestellten Arztes oder die Kosten für einen Praxisvertreter verbergen sich hinter dieser Position. Um die Personalkostenquote (= Anteil der Personalkosten am Gesamtumsatz) der eigenen Praxis ermitteln zu können, müssen die Kosten um diese Positionen bereinigt
Sind außerordentliche Kosten angefallen?
Wenn ja, werden sie das Ergebnis des laufenden Jahres verschlechtern, sind aber für die Beurteilung der regelmäßigen Kostenquote (= Anteil der Praxisausgaben am Gesamtumsatz) gesondert zu betrachten.
Auch muss hinterfragt werden, ob im Vergleichszeitraum außerordentliche Kosten entstanden sind, die ebenfalls bereinigt werden müssen, zum Beispiel:
- Sind die Praxisräume renoviert worden? Sind größere Reparaturen angefallen?
- Sind einmalige Kosten für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur entstanden, die nicht von der Pauschale abgedeckt worden sind?
- Sind einmalige Kosten für die Einrichtung einer neuen Webseite entstanden?
Aussagen über Wirtschaftlichkeit treffen
Warum ist beim Praxisvergleich die Betrachtung der prozentualen Werte so wichtig? Weil mit der absoluten Zahl des Gewinns keine Aussage über die Wirtschaftlichkeit einer Praxis gemacht werden kann. Ein Gewinn von 200.000 € pro Jahr kann für eine Praxis gut oder schlecht sein - je nachdem, wieviel Umsatz diese Praxis erwirtschaftet. Liegt der Umsatz zum Beispiel bei 500.000 €, dann beträgt der Gewinn gerade einmal 40 %.
Das wäre für eine urologische Praxis ein schlechtes Ergebnis und die Kostenstruktur dieser Praxis müsste dringend untersucht werden. Beträgt der Umsatz dieser Praxis jedoch 350.000 €, wäre die Praxis betriebswirtschaftlich als gesund zu bezeichnen, denn der Gewinnanteil – auch Umsatzrendite genannt – läge über 57 %. Ein Ergebnis, das sogar noch besser ist als der Durchschnitt innerhalb der Fachgruppe.