IGeL in der hausärztlichen Praxis ohne besondere Investitionen
Seit mehr als 20 Jahren werden Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Vertragsarztpraxen angeboten. Unter wirtschaftlichen Aspekten sind dabei insbesondere solche IGeL interessant, für deren Durchführung keine oder nur geringe Investitionen erforderlich sind.
Die in Hausarztpraxen erbrachten Leistungen werden durchweg zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Damit im Zusammenhang können auch Leistungsbereiche anfallen, die als IGeL zu liquidieren sind. Dazu zählen auch solche, für die keine besonderen Investitionen erforderlich sind.
Beratungen
Die wohl am häufigsten erbrachten und auch am häufigsten nicht liquidierten Selbstzahlerleistungen dürften Beratungen sein. Häufiger als IGeL selbst erbracht werden, wird um Beratungen zu IGeL gebeten, z. B. zur Faltenbeseitigung oder zur Beseitigung von Besenreisern zu kosmetischen Operationen. Auch wenn die IGeL selbst nicht in Anspruch genommen werden, sind die Beratungen dazu als IGeL zu liquidieren, überwiegend mit Nr. 1 der GOÄ.
Wichtig
Durch individuell gewählte Steigerungsfaktoren mit Kommastellen zwecks besserer Compliance für glatte Rechnungsbeträge sorgen.
Übergewicht
In Hausarztpraxen wird immer häufiger Übergewicht festgestellt, meist mit Folgeerkrankungen im muskuloskelettalen System. Im Rahmen der Behandlung von Übergewicht, der Bariatrie, können Beratungen als IGeL durchgeführt werden, ggf. auch in Gruppen, die ebenfalls nach der GOÄ zu liquidieren sind. Bei pathologischem Übergewicht (BMI > 35 oder 40) kann auch eine Behandlung zu Lasten der GKV infrage kommen.
Die mit am häufigsten erbetenen IGeL sind Atteste z. B. für die Schule, für Sportvereine oder für Kindergärten. Wegen der Menge an erbetenen Attesten kann es hilfreich sein, Vordrucke zu erstellen, auf denen nur noch der Name, das Geburtsdatum und die Anschrift der Patientin bzw. des Patienten vermerkt werden muss und als fester Text: „Nummer 70 GOÄ, 40 Punkte, 2,15-fach 5,00 €.“
Sportstudios
Auch Hausärztinnen und Hausärzte sind als Kooperationspartner für Sportstudios gefragt. Größere Studioketten bieten inzwischen sogar ärztliche Spezialsprechstunden für Mitglieder von Sportstudios an. Positiv als Marketing-Instrument dürfte sich dabei auswirken, wenn die Ärztin oder der Arzt die Zusatzweiterbildung „Sportmedizin“ führt. Auch wenn es teilweise von den Ärztekammern beanstandet wird, legen Ärztinnen und Ärzte häufig in Sportstudios Informationsmaterial aus, mit dem sie auf Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Zusammenhang mit der Betätigung in einem Fitnessstudio hinweisen. Neben dem Gerätetraining bieten Sportstudios in der Regel auch Kurse zur Verbesserung der Beweglichkeit an, beispielsweise Yoga, Stretch und Relax, Bodybalance und so weiter. Zur Verifizierung des Erfolgs dieser Kurse kann angeboten werden, die Beweglichkeit der Gelenke zu Beginn und im Verlauf der Bewegungsübungen zu objektivieren.
Tab.: Abrechnungsmöglichkeiten bei IGeL in der Hausarztpraxis
GOÄ-Nr.
Leistung
Punkte
Faktor
Betrag
70
Atteste
40
2,3
(2,15)
5,36 €
(5,00 €)
1
Beratungen zu IGeL
80
2,3
(2,15)
10,72 €
(10,00 €)
269
Akupunktur je Sitzung
200
2,3
(2,23)
26,81 €
(26,00 €)
269a
Akupunktur je Sitzung, mit einer Mindestdauer von 20 Minuten
350
2,3
(2,25)
46,92 €
(46,00 €)
Informationsmaterial
In der Regel sind Patientinnen und Patienten nur bedingt informiert, welche IGeL in der Praxis angeboten werden. Über die in der Praxis angebotenen IGeL kann mittels Auslagen im Wartezimmer informiert werden, möglichst mit Benennung der Kosten. Nicht wenige Patientinnen und Patienten sind angenehm überrascht, zu welch relativ günstigen Preisen ärztliche Leistungen als Selbstzahlerleistungen angeboten werden.
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