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Dermatologie, Abrechnung Dermatologie Abrechnung
EBM-Tipp | Dermatologie

Dokumentation der Psychosomatik-Positionen wird verstärkt geprüft

Etwa die Hälfte der der niedergelassenen Hautärztinnen und Hautärzte hat die KV-Genehmigung zur Abrechnung der Gebührenordnungspositionen (GOP) der psycho­somatischen Grundversorgung nach den GOP 35100 (Differenzial­diagnostik) und 35110 (verbale Intervention). Aufgrund der deutlichen Zunahme der Abrechnung dieser GOP in hautärztlichen Praxen prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zunehmend deren korrekte Dokumentation.


12.06.2024
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Zitierweise: HAUT 2024;35(3):133

Die sachgerechte Dokumentation der GOP 35100 und 35110 führt immer wieder zu kontroversen Auseinandersetzungen mit den KVen. Vielfach kam es schon zu Streichungen dieser GOP wegen mangelhafter Dokumentation und auch zu Entscheidungen von Sozial­gerichten bis hin zum Bundessozial­gericht. Letzteres hat bestätigt, dass die GOP 35100 und 35110 nur bei einer den EBM-Vorgaben entsprechenden Dokumentation abgerechnet werden können (BSG mit Urteil vom 07.09.2022, Az. B6 KA 8/22).

Anforderungen an die Dokumentation

Die alleinige Dokumentation somatischer Erkrankungen mit Angabe kurativer ICD-10-Codes belegt nicht, dass der zur Berechnung der GOP 35100 und 35110 erforder­liche Leistungsinhalt erbracht wurde. Eine ggf. auch kurze Dokumentation sollte folgende Punkte beinhalten: 

  • Zu 35100: Behandlung einer somatischen und psychischen Erkrankung, Angabe jeweils per ICD-10-Code, differenzialdi­agnostische Klärung der somatischen Erkrankung und deren Zusammenhang mit der psychischen Störung. Folgende Erkrankungen können behandlungs­bedürftige psychische Störungen auslösen: entstellende Hautkrankheiten, z. B. eine Akne oder Psoriasis, Annahme, an einer schweren Erkrankung, z. B. an Hautkrebs, zu leiden (Hypochon­drie) usw. Hinweis: Die GOP 35100 kann auch bei dem Verdacht oder zum Ausschluss einer psychischen Störung abgerechnet werden, eine entsprechende psychosomatische Diagnose, im ICD-10 unter F00 bis F99 verzeichnet, ist dann mit dem Zusatz „V“ oder „A“ anzugeben.
  • Zu GOP 35110: Dokumentation der Behandlung einer psychischen Erkrankung und zumindest stichwortartig den Inhalt der verbalen Intervention. Bei Abrechnung der GOP 35110 ist der ICD-10-Code als gesichert anzugeben (Zusatz „G“).

Hinweis: Die Mindestdauer von 15 Minuten bei der Erbringung der GOP 35100 und 35110, etwa mit der Angabe „von 10:00 bis 10:15 Uhr“, muss nicht in den Behandlungsunterlagen vermerkt werden.

Wichtig

Die KVen prüfen zunehmend die Dokumentation bei der Abrechnung der GOP 35100 und 35110.

Die GOP 35100 kann auch bei dem Verdacht (Zusatzzeichen „V“) oder zum Ausschluss (Zusatzzeichen „A“) einer psychischen Erkrankung berechnet werden, bei Abrechnung der GOP 35110 muss die Diagnose gesichert sein (Zusatzzeichen „G“).  

Bei Abrechnung der GOP 35100 und 35110 immer eine somatische und eine psychische Diagnose (im ICD-10 unter F00 bis F99) angeben.

Die differenzialdiagnostische Klärung der psychosomatischen Krankheitszustände und die ätiologischen Zusammenhänge zwischen somatischer und psychischer Erkrankung dokumentieren. 

Beispiele für Diagnoseangaben (ICD-Codes) bei Abrechnung der GOP 35100 und 35110

  • psychische Störung, bedingt durch entstellende Hautveränderungen: F43.9
  • Depressionen bei bösartiger Erkrankung: F32.9
  • Anpassungsstörung nach entscheidender Lebensveränderung, z. B. Wechsel des Arbeitsplatzes wegen einer Hauterkrankung: F43.2
  • episodisch paroxysmale Angst wegen vermeintlicher Angst, von einer schweren Erkrankung betroffen zu sein: F41.0
  • Angst und depressive Störung gemischt: F41.2
  • Zwangsstörung, z. B. Waschzwang: F42.9
  • Angstträume: F51.5

Dokumentation

Immer wieder stellt sich die Frage, wie detailliert die Dokumentation erbrachter und abgerechneter Leistungen abzufassen ist. Grundsätzlich gilt, dass anhand der Dokumentation ein mit dem Sachverhalt Vertrauter die erbrachten Leistungen nachvollziehen können muss. Die Formulierungen müssen nicht so gewählt werden, dass sie auch für einen medizinischen Laien verständlich sind, Fachausdrücke und fachtypische Abkürzungen können verwendet werden. 

Der Zusammenhang zwischen der somatischen und psychischen Erkrankung sollte anhand der angegeben Behandlungsdiagnosen erkennbar sein. Beispiel: Bei einer Patientin mit einer Acne conglobata (L70.1) entwickeln sich depressive Episoden (F32.9). Zu den angegebenen ICD-10-Codes ist jeweils eine zumindest stichwortartige Dokumentation der Behandlungsmaßnahmen vorzunehmen.