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Neurologie, Abrechnung Pädiatrie Abrechnung
IGeL-Tipp | Nervenheilkunde

Ist Biofeedback eine Option für die nervenärztliche Praxis?

Biofeedbacktherapien werden in Kliniken und von niedergelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzten angeboten und eignen sich besonders zur Behandlung von Stresssituationen, bei Patientinnen und Patienten mit beispielsweise einem Burnout-Syndrom, mit Schlafstörungen oder Depressionen.


10.05.2024
Redaktion
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Biofeedback ist im Prinzip ein Trainingsprozess. Die Patientinnen und Patienten lernen mittels Geräten erfasste und visuell oder akustisch rückgemeldete Körperzustände (z. B. Muskelverspannungen) willentlich zu kontrollieren. Biofeedback erfolgt zwar unter dem Einsatz von Geräten, ist aber weniger als technische Leistung einzustufen. Sie steht eher psychotherapeutischen Leistungen nahe. Ähnliche Indikationsbereiche wie für das Biofeedback gibt es für die Jacobsonsche Relaxationstherapie und für autogenes Training. Aufgrund der technischen Komponente werden Biofeedback-Behandlungen eher von Patientinnen und Patienten akzeptiert, die gegenüber rein psychotherapeutischen Verfahren skeptisch eingestellt sind. Biofeedback kann mit Krankengymnastik und Psychotherapie kombiniert werden.

Kostenerstattung

Biofeedback ist eine IGeL. Einige gesetzliche Krankenkassen haben Verträge zur Erstattung von Biofeedback geschlossen. Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Behandlungskosten, zumindest wenn die Behandlung wegen einer Erkrankung indiziert ist, so z. B. bei Migräne, Depressionen usw. Dennoch sollten sich privat Versicherte bei ihrer Krankenkasse erkundigen, ob die Kosten erstattet werden.

Wichtig

Biofeedback kann auch in nervenärztlichen/psychotherapeutischen Praxen eingesetzt werden.

Biofeedback ist eine IGeL, einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten aber.

Bei der Liquidation mit individuellen Steigerungsfaktoren zur Erzielung einer besseren Compliance für glatte Rechnungsbeträge sorgen.

Erbringung und Liquidation

Bereits die Aufklärung über Biofeedback ist eine IGeL, abzurechnen mit der GOÄ-Nr. 1 (70 Punkte, 2,15-fach 10,00 €, s. Tab.). Je nach Indikation werden 10 bis 20 Sitzungen durchgeführt.

Im Therapieverlauf erfolgende Beratungen, beispielsweise nach der GOÄ-Nr. 3. Sitzungen zur Fortführung der Behandlung können mit der GOÄ-Nr. 1 oder 849 (230 Punkte, 2,24-fach 30,00 €) abgerechnet werden. Cave: Neben der Nr. 1 ist die Nr. 849 nicht berechnungsfähig. Dabei sollte genau dokumentiert werden, dass sich die Beratung auf das Biofeedback bezieht, damit ggf. spätere Einwände, es habe sich um eine Beratung zu GKV-Leistungen gehandelt, vermieden werden. Für eine klare Grenzziehung ist es angebracht, dass anlässlich einer Biofeedbackbehandlung keine Leistungen parallel über die GKV-Versichertenkarte abgerechnet werden.

Um Patientinnen und Patienten Biofeedback-Behandlungen zu demonstrieren, kann eine Probesitzung zum Einfachsatz angeboten werden. Kostenlose Probesitzungen sind gemäß der GOÄ, dem Berufs- und Wettbewerbsrecht nicht zulässig.

Bei der Kombination von Biofeedback mit psychotherapeutischen Verfahren können diese zulasten der GKV berechnet werden, wenn die Behandlung wegen einer Erkrankung (z. B. Depression oder Muskelverspannungen) mit Verfahren erfolgt, die nach den Psychotherapie-Richtlinien anerkannt sind.  

Die Durchführung der Therapie ist delegierbar. Erfahrene Patientinnen und Patienten können sogar so weit fortgeschritten sein, dass sie die Biofeedback-Verfahren weitgehend selbsttätig durchführen können. 

Wirtschaftlich interessant

Biofeedback-Behandlungen sind unter wirtschaftlichen Aspekten durchaus attraktiv. Das erzielbare Honorar ist zwar im Vergleich zu anderen IGeL nicht sehr üppig, dafür sind aber der ärztliche Zeitaufwand, die Investitionen und der Platzbedarf gering.

Tab.: Abrechnungsmöglichkeiten der Biofeedback-Therapie als IGeL
GOÄ-Nr.LeistungPunkteFaktorBetrag
1Beratungen zum Biofeedback

80

2,3 (2,15)

10,72 € (10,00 €)

846 analogÜbende Verfahren in Einzelbehandlung, mindestens 20 Minuten

150

2,3 (2,29)

20,11 € (20,00 €)

558 analogBei Geräteeinsatz; apparative isokinetische Muskelfunktionstherapie, reduzierter
Gebührenrahmen

120

1,8 (1,72)

12,59 € (12,00 €)

838 analogBei Funktionsstörungen von Nerven und Muskeln; elektromyografische Untersuchung

550

2,3 (2,28)

73,73 € (73,00 €)

Redaktion, der-niedergelassene-arzt.de