Dermatologen und plastische Chirurgen der DGBT fordern Verschreibungspflicht für Fillertherapien

Im Medizinprodukterecht stehen einschneidende Änderungen bevor. Ab dem 26. Mai 2020 ist die neue EU-Medizinprodukte-Verordnung verbindlich anzuwenden. Das wird auch den Markt für die sogenannten „Dermal Filler“ auf Basis von Hyaluronsäure betreffen. Von Ende Mai an gelten für die Einfuhr dieser Produkte strengere Regeln. Dies wird es Importeuren minderwertiger Produkte schwerer machen­, ihr Angebot auf den Markt zu bringen.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung