Neuer Vertrag zur besonderen Versorgung von Psoriasispatienten

Die Versorgung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis soll nachhaltig verbessert werden. Dazu hat die Techniker Krankenkasse (TK) und die Derma­Med e. G. des Berufsverbandes der Deutschen Dermatologen (BVDD) den ersten bundesweiten „Vertrag zur besonderen Versorgung in der Indikation Psoriasis“ nach § 140a des SGB V vereinbart. Dieser gilt seit 1. April 2019 und enthält unter anderem ein Ampelsystem für Arzneimittel, das über therapeutischen Nutzen und Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel informiert.

Bei der Präsentation der Kernpunkte des Vertrags auf der 11. Nationalen Versorgungskonferenz Psoriasis im April in Hamburg betonte Dr. med. Ralph von Kiedrowski aus dem Vorstand des BVDD, der Vertrag erleichtere den Zugang zu innovativen Therapiemöglichkeiten, zugleich erhalte der behandelnde Hautarzt mehr Regresssicherheit.

Mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK), der Novitas BKK, der pronova BKK sowie der VIACTIV Krankenkasse sind zum 1. Juli 2019 vier weitere Krankenkassen dem Vertrag beigetreten. Zuvor hatten sich die KKH und die DAK Gesundheit dem Vertragswerk angeschlossen.

Teilnahmeberechtigte Patienten

Teilnahmeberechtigt sind alle Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen, die an einer mittelschweren bis schweren Psoriasis (ICD L40.0G und zusätzlich L40.70) leiden, die einer Behandlung mit Biologika oder PDE-4-Hemmern bedürfen.

Teilnahmevoraussetzungen für Dermatologen

Teilnehmen können nach Einsendung der Teilnahmeerklärung Dermatologen, die Mitglied im BVDD sind und spezielle Qualifikationen in der Psoriasis-Versorgung nachweisen können:

  • ein gültiges Zertifikat Psoriasis der Deutschen Dermatologischen Akademie oder
  • 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten einer Psoriasis-spezifischen Fortbildung in den letzten drei Kalenderjahren und
  • Erfahrungen in der systemischen Psoriasistherapie (mind. 20 Patienten im vergangenen Kalenderjahr) z.B. durch Vorlage einer PsoBest-Bescheinigung

Vergütung

Teilnehmende Dermatologen sollen für die Versorgung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis eine deutlich höhere Vergütung als im Regelleistungsvolumen erhalten. Die Vereinbarung soll für alle Fälle gelten, bei denen eine Behandlung mit einem Biologikum oder mit einem PDE-4-Hemmer medizinisch angezeigt ist.

► Die einzelnen Boni und deren Voraussetzungen werden in Anlage D zum Psoriasis-­Vertrag erläutert.

Vergütung nach Vertrag:

  • Versorgungsbonus 25 €
  • Erreichen der im Vertrag festgelegten Ampelquote 15 €

pro Patient und Quartal

Zusätzlich ggf.:

  • Biosimilar­bonus 15 €
  • Beschäftigung derma. Fach­assistenz 5 €

je Quartal für Patienten, die neu auf ein Biosimilar ein- oder umgestellt wurden

  • Erhebung PBI 10 €, halbjährlich
  • Erhebung von Anzeichen auf PsA 10 €, jährlich

Eine Abrechnung darf ausschließlich für Versicherte erfolgen, die

  • sich nach Diagnosestellung im Stadium der Neueinstellung auf ein Biologikum oder PDE-4-Hemmer befinden
  • sich im Stadium der Umstellung von einem auf ein anderes Biologikum oder PDE-4-Hemmer befinden (Gründe sind nicht ausreichende Wirksamkeit, Unverträglichkeit oder „Non-Responder“)
  • sich in einer Phase der Therapieeskalation befinden
  • sich bei anhaltender Remission im Stadium der Reduzierung der Basistherapie befinden

Die erforderlichen Unterlagen zur aktuellen Basistherapie sind bei der TK einzureichen.

Ampelsystem

Ein erstmals in dieser Form aufgelegtes Ampelsystem für Arzneimittel informiert die teilnehmenden Dermatologen zudem unkompliziert über den therapeutischen Nutzen sowie die Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Arzneimittel.

„Regressprophylaxe“

Die TK und die beitretenden Krankenkassen gewähren entsprechend der Ampel eine Preisreduzierung für Arzneimittel – vor Übermittlung der Datensätze an die Gemeinsamen Prüfungsstellen – von 10 % bzw. 30 % auf den Lauertaxenpreis. Eine Preisreduzierung von 30 % wird bei der Zuordnung „grün“ gewährt. Bei der Zuordnung „gelb“ ist grundsätzlich eine Preisreduzierung von 10 % zu gewähren. Dies kann in manchen KV-Bereichen die Gefahr von Wirtschaftlichkeitsprüfungen relativieren.

Verwaltungspauschale

Für die Organisation der Teilnahme und die Durchführung der Abrechnung wird eine Verwaltungskostenpauschale von der Vergütung abgezogen. Diese beträgt für Mitglieder der DermaMed 5 % (inkl. USt), für Nichtmitglieder 6,75 % (inkl. USt).

► Für die Abrechnung der Leistungen ist eine spezielle Abrechnungssoftware nötig. Diese wird kostenfrei bereitgestellt.

Dokumentation

Den im Rahmen des Vertrages erforderlichen Dokumentationsaufwand hält von Kiedrowski für überschaubar. Dermatologen, die bereits an PsoBest melden, hätten den Vorteil, dass die PsoBest-Bögen übernommen werden können und dann kein zusätzlicher Aufwand entstehe.

Schriftliche Zustimmung

Nach den für Verträge nach § 140a SGB V geltenden Bestimmungen müssen teilnehmende Patienten schriftlich zustimmen. Diese Teilnahmeerklärung geht an die Helmsauer Curamed Managementgesellschaft für Selektivverträge, die auch Abrechnungsdienstleister ist. Die Teilnahme­erklärungen der Ärzte werden an die Best Care Solutions GmbH (bcs) gesendet, die mit dem Vertragsmanagement beauftragt wurde.

Hinweis:

Bei Teilnahme von mehreren Vertragsärzten in einer Berufsausübungsgemeinschaft muss jeder Vertragsarzt eine eigene Teilnahmeerklärung einreichen. Bei Teilnahme eines fachärztlich tätigen Arztes in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) muss die Teilnahmeerklärung zusätzlich vom gesetzlichen Vertreter des MVZ unterzeichnet werden.

4 Fragen An Dr. Von Kiedrowski zum Psoriasis-VertragDr. med. Ralph von Kiedrowski, Mitglied des Vorstandes des BVDD  

Wie sieht die bisherige Vergütungssituation bei der Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Psoriasis gemäß EBM aus?

Kiedrowski: „Der EBM sieht leider keine Krankheits-bezogene Vergütung vor (dies ist seit Jahren ein Kritikpunkt unseres Berufsverbandes), sondern nur eine Grundpauschale nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 10210 – 10212, die die komplette Betreuung im jeweiligen Quartal abdeckt. Es ist also völlig egal, ob der Dermatologe einmal auf eine Warze oder einen unklaren Hautfleck schaut, ihn diag­nostiziert und behandelt oder ob er chronisch Kranke mehrfach im Quartal sieht und behandelt, zum Teil mit komplexen Medikamenten und ihren potenziellen Nebenwirkungen, Laborkontrollen und auch Screening von Begleiterkrankungen. Die Grundpauschale für Patienten bis zum 5. Lebensjahr GOP 10210 beträgt 13,96 Euro, für Patienten zwischen dem 6. und 59. Lebensjahr GOP 10211 15,15 Euro und für Patienten ab dem 60. Lebensjahr GOP 10212 15,48 Euro. Wie gesagt einmal im Quartal! Man spricht auch vom sogenannten Regelleistungsvolumen.“

Wie ist die Vergütung im Vertrag geregelt?

Kiedrowski: „Eingeschriebene Patienten im Versorgungsvertrag werden über ein Bonus-System honoriert: Es gibt einen Dokumentations-Bonus, einen Ampel-Bonus, einen Biosimilar-Bonus gegebenenfalls mit MFA-Bonus und zwei Boni für zusätzliche Untersuchungen (Patient-Benefit-Fragebogen und PsA-Awareness) für insgesamt maximal acht Quartale, wenn eine Therapie eingeleitet, modifiziert oder abgesetzt wird, also in Phasen, wo die Betreuung besonders intensiv ist.“

Welche Dokumentationsanforderungen müssen erfüllt werden?

Kiedrowski: „Es gibt eine Basis-Dokumentation für die Erst- und alle Folgevisiten (5 bzw. 4 Seiten) und je einen Bogen für die PBI- und PsA-Dokumentation, sowie ein allgemeines Datenblatt. Die Bögen sind identisch mit Teilen der PsoBest-Dokumentation (Deutsches Psoriasis-­Register), der Einschluss dieser Patienten grundsätzlich in dieses Register wird von BVDD und DDG empfohlen, da dort Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit moderner Therapeutika gesammelt werden. Die Bögen sind natürlich anonymisiert (Patienten-ID). Letztlich stellt also diese Dokumentation keinen Mehraufwand dar und kann an das Assistenzpersonal in der Praxis delegiert werden.“

Welche weiteren Pflichten ergeben sich ggf. aus der Vertragsteil­nahme?

Kiedrowski: „Letztlich verpflichten teilnehmende Dermatologen sich zur Einhaltung der S3-Leitlinie und des Behandlungspfades zur Psoriasis vulgaris, sowie zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung. In allen anderen Entscheidungen sind sie frei, vor allem in der Wahl der Therapeutika. Im Gegenteil: Innerhalb des Vertrages haben Dermatologen sogar erweiterte Möglichkeiten in der Individualisierung der Therapie, zum Beispiel patientenindividuelle Dosis- und Applikationsänderungen, wenn sie für den Patienten notwendig sind. Patient und Arzt können den Vertrag darüber hinaus jederzeit kündigen.“

Vielen Dank für das Gespräch!

Alle Informationen erhalten interessierte Dermatologen bei bcs.

ak

Quelle: Berufsverband der Deutschen Dermatologen (BVDD)

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