Neurologie: Umgang mit der „Hygienepauschale“

Die von Bundesärztekammer (BÄK), PKV und Beihilfe vereinbarte "Hygienepauschale" (oder auch „Hygienezuschlag“) ist oft nicht die beste Lösung, um die Besonderheiten bei der Leistungserbringung im Zusammenhang mit COVID-19 zu berücksichtigen.


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