Abrechnung in Gemeinschaftspraxen

Vertragsärztinnen und -ärzte mit überwiegend angiologischem bzw. phlebologischem Leistungsspektrum sind zunehmend in Gemeinschaftspraxen tätig. Bei der Abrechnung der erbrachten Leistungen sind bestimmte Vorgaben zu beachten.


Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung