Die neue Heilmittelrichtlinie (HeilM-RL) - Aktuelle Änderungen der Heilmittelrichtlinie mit voraussichtlichem Inkrafttreten am 01.01.2021

S. Hemm, A. Miller

Die Therapie des Lymphödems ist seit vielen Jahren in der Heilmittelrichtlinie geregelt und wird auf dem Formular (Muster 13, Abb. 1) zur Heilmittelverordnung für gesetzlich versicherte Patienten individuell und phasengerecht verordnet. Neben der Heilmittelrichtlinie wurde das Muster 13 überarbeitet, sodass ab Januar 2021 nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittel zur Verfügung steht.

In den letzten Jahren wurde die Heilmittelrichtlinie kontinuierlich weiterentwickelt und mit Indikationslisten erweitert. Dies führte zwangsläufig dazu, dass die Übersichtlichkeit verloren ging und entstandene Verordnungsfehler mit bürokratischem Aufwand verbessert werden mussten. Die neue Heilmittelrichtlinie soll diesen Zustand verbessern und zu einer Vereinfachung für alle Beteiligten beitragen. 

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Neufassung der Heilmittelrichtlinie bereits im Jahr 2019 beschlossen. Diese soll ab dem 1. Januar 2021 in Kraft treten. In Tabelle 1 finden Sie eine Gegenüberstellung mit den wichtigsten Änderungen in Bezug auf die ambulante Lymphologie.
 

LymphForsch 2020;24(2):80-82

 

Korrespondenzadressen
Stefan Hemm
Lymphologic medizinische 
Weiterbildung GmbH
Klara-Marie-Fassbinder Str. 52
D-66119 Saarbrücken
E-Mail: stefanhemm@lymphologic.de

Dr. med. Anya Miller
Wilmersdorfer Str. 62
D-10627 Berlin
E-Mail: miller@dglymph.de

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