Duplexsonographie von Extremitätengefäßen in der GOÄ

Im Gegensatz zum EBM ist die duplexsonographische Untersuchung von Extremitätengefäßen nicht in einem „Angiologiekomplex“ (Nr. 13300) versenkt, sondern mit Einzelleistungen berechenbar. Dabei enthält die GOÄ spezifisch für das Duplexuntersuchungsverfahren nur den Zuschlag nach Nr. 401: Zuschlag zu … den Nrn. 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplexverfahrens, ggf. einschließlich Farbkodierung, 23,31 € (nicht steigerungsfähig).


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