Fragen zu von der TSS oder von Hausarztpraxen vereinbarten Terminen

Zu Einzelheiten der seit dem 1. Januar 2023 geltenden Vergütungsregeln für kurzfristig von Hausarztpraxen oder der Terminservicestelle (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bei Ärztinnen und Ärzten des fachärzt­lichen Versorgungsbereichs vereinbarten Terminen haben sich Detailfragen ergeben.


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