Höhere Vergütung bei Terminvereinbarungen

Für die Vereinbarung von Behandlungsterminen bei Ärztinnen und Ärzten des fachärztlichen Versorgungsbereichs über die Terminservicestellen (TSS) der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) werden seit dem 1. Januar 2023 in Abhängigkeit von der Frist bis zum Behandlungstermin höhere Zuschläge auf die Grundpauschalen gezahlt, ebenso für Fälle, in denen die Vermittlung eines Termins durch die Hausärztin oder den Hausarzt erfolgt.


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