IGeL mit höheren Gebührensätzen berechnen
Auch von Angiologinnen und Angiologen sowie Phlebologinnen und Phlebologen werden im Zusammenhang mit IGeL Leistungen erbracht, bei denen mit dem gemäß der GOÄ höchstmöglichen Steigerungsfaktor kein kostendeckendes Honorar berechnet werden kann, insbesondere bei kosmetischen Eingriffen, wie z. B. der Entfernung von Besenreisern. Mit einer abweichenden Vereinbarung (Abdingung) kann der Steigerungsfaktor über den Höchstrahmen der GOÄ gesteigert werden.
Um das gesamte Angebot unserer Plattform nutzen zu können, loggen Sie sich bitte mit Ihren Nutzerdaten ein.
Benutzeranmeldung
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.
Sie haben noch keinen Zugang? Dann können Sie sich hier kostenlos registrieren.