IGeL mit höheren Gebührensätzen berechnen

Auch von Angiologinnen und Angiologen sowie Phlebologinnen und Phlebologen werden im Zusammenhang mit IGeL Leistungen erbracht, bei denen mit dem gemäß der GOÄ höchstmöglichen Steigerungsfaktor kein kostendeckendes Honorar berechnet werden kann, insbesondere bei kosmetischen Eingriffen, wie z. B. der Entfernung von Besenreisern. Mit einer abweichenden Vereinbarung (Abdingung) kann der Steigerungsfaktor über den Höchstrahmen der GOÄ gesteigert werden.


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