„Nicht neben“ im EBM richtig anwenden

Der Berechnungsausschluss „nicht neben“ ist so alt wie der EBM selbst und war auch schon früher, z. B. in der preußischen Gebührenordnung, zu finden. Der EBM verwendet drei Varianten: „nicht neben“, „nicht neben im Arztfall“ und „nicht neben im Behandlungsfall“. Bei Nichtbeachtung dieser Ausschlussbestimmungen sind Streichungen die Folge oder umgekehrt: Aufgrund einer falschen Auslegung werden erbrachte berechnungsfähige Leistungen nicht abgerechnet.


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