Impfung gegen Pneumokokken: STIKO gibt Handlungshinweise

Die Nachfrage nach Pneumokokken-Impfstoff ist im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie stark gestiegen. Aufgrund der aktuell eingeschränkten Lieferfähigkeit der beiden Pneumokokken-Impfstoffe Pneumovax® 23 und Prevenar® 13 soll die Impfung besonders vulnerabler Patientengruppen vorbehalten sein. Das sehen aktuelle Handlungsempfehlungen der STIKO vor.

Impfung für Personen mit besonders hohem Risiko 

Demnach empfiehlt die Ständige Impfkommission des Robert Koch-Instituts (STIKO), dass zurzeit prioritär Personen geimpft werden sollten, die ein besonders hohes Risiko für Pneumokokken-Erkrankungen haben: 

  • Säuglinge und Kleinkinder bis zum Alter von 2 Jahren: Impfung mit Prevenar 13 
    Der Pneumokokken-Konjugatimpfstoff Prevenar 13 soll ausschließlich für die Grundimmmunisierung im Säuglingsalter bis zu einem Alter von zwei Jahren verwendet werden. Sollte der Impfstoff nicht verfügbar sein kann auf Synflorix (10-valenter Pneumokokken-Konjugatimpfstoff) ausgewichen werden.   
  • Personen mit Immundefizienz

hintergrundDie STIKO bewertet die ihr vorliegenden Informationen zu Lieferengpässen kontinuierlich dahingehend, ob diese Einfluss auf die Umsetzung der gültigen STIKO-Empfehlungen haben könnten, und gibt Handlungshinweise, beispielsweise zu einer möglichen Priorisierung bei mangelnder Verfügbarkeit oder dazu, welche anderen Impfstoffe wahlweise verwendet werden können. 

Im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie hatten Experten die Impfung gegen Pneumokokken empfohlen. Diese Bakterien können zu gefährlichen Lungenentzündungen führen, genauso wie das neuartige Coronavirus. Seitdem ist die Nachfrage nach Impfstoffen gegen Pneumokokken stark gestiegen.

  • Senioren ab 70 Jahren 
  • Personen mit chronischen Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma oder COPD) 

Für diese drei Personengruppen soll prioritär der Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff Pneumovax 23 verwendet werden.

Sequenzielle Impfungen momentan nicht mehr vorgesehen

Sequenzielle Impfungen (Pneumokokken-Konjugatimpfstoff, gefolgt von Pneumokokken-Polysaccharidimpfstoff), wie beispielsweise bei der Indikationsimpfung bei Patienten mit Immundefizienz von der STIKO empfohlen, sind damit momentan nicht mehr vorgesehen. Dies entspricht nicht den aktuellen Vorgaben in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), die verbindlich den Anspruch des Versicherten auf Schutzimpfungen regelt. 

Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung haben sich daher gemeinsam darauf verständigt, dass hinsichtlich der sequenziellen Impfung entsprechende Abweichungen von den Vorgaben in der SI-RL akzeptiert werden – solange der Hinweis der STIKO gilt. 

Wenn bei Wiederverfügbarkeit die sequenzielle Impfung abgeschlossen werden soll, sollte aufgrund der umgekehrten Reihenfolge der von der STIKO empfohlene Mindestabstand von einem Jahr beachtet werden (Epi.Bull. 37/2016, S. 394).

 

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Interessiert an neuen Fortbildungen oder Abrechnungstipps?

Abonnieren Sie unseren Infoletter.
 

Zur Infoletter-Anmeldung

x
Newsletter-Anmeldung