Hausbesuche im Detail immer wieder problematisch
Gemäß § 17 Abs. 6 Bundesmantelvertrag (BMV) ist die Besuchsbehandlung grundsätzlich Aufgabe des behandelnden Hausarztes. Fachärzte müssen Hausbesuche nur dann wahrnehmen, wenn eine entsprechende fachliche konsiliarische Beratung oder eine Behandlung im Rahmen des jeweiligen Fachgebiets erforderlich ist.
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