Grenzen der GKV-Leistungspflicht

In allen Kassenärztlichen Vereinigungen ist die Vergütung der abgerechneten vertragsärztlichen Leistungen durch Regelleistungsvolumina, Praxisbudgets etc. begrenzt. Werden die Vergütungsobergrenzen mit der Abrechnung vertragsärztlicher Leistungen erreicht, ist es nachvollziehbar, dass die Vertragsärzte bestrebt sind, Leistungen anzubieten und zu erbringen, die nicht in die Leistungspflicht der GKV fallen und somit privat als IGeL zu liquidieren sind.


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