Das Angiologie-Kapitel im EBM

Das Kapitel 13.3.1 des EBM beinhaltet die angiologischen Gebührenordnungspositionen (GOP) der schwerpunktorientierten internistischen Versorgung. Nur Internisten mit dem Schwerpunkt Angiologie können die GOP dieses Kapitels abrechnen. Bei Abrechnung des Angiologiekomplexes 13300 sind einige Vorgaben zu beachten, deren Nichtbeachtung die Streichung der GOP 13300 zur Folge haben kann.


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