Labor: Änderungen zum II. Quartal 2018

Mit Wirkung ab dem 1. April 2018 treten Änderungen der Laborvergütung in Kraft. Soviel vorab: Die auf den ersten Blick umfangreich erscheinenden Neuerungen haben für Vertragsärzte mit angiologischem Leistungsspektrum – insbesondere für Internisten mit dem Schwerpunkt Angiologie – keine wesentlichen Auswirkungen.

Die bundeseinheitliche Vergütungsquote von 91,58 % und die Referenzfallwerte für im Eigenlabor erbrachte Speziallaborleistungen – bei Internisten gibt es diese nur für Rheumatologen, Endokrinologen, Hämatologen und Pneumologen – werden aufgehoben.
Aber: Die KVen können diese Regelungen regional weiter fortführen und auch ändern.

Laborbudget: Neuer Berechnungsmodus

Festgelegt ist ein sogenannter unterer und oberer Fallwert; für Angiologen beträgt er 0,20 bzw. 2,00 Euro. Zur Ermittlung des Labor-Fallwertes der Praxis werden alle Laborleistungen (eigenerbrachte, von Laborgemeinschaften und Laborärzten bezogene) mit den im EBM ausgewiesenen Euro-Beträgen addiert und die Gesamtsumme durch die Fallzahl der Praxis (Zahl der abgerechneten Grundpauschalen 13290 bis 13292) dividiert. Ausgenommen sind Laborleistungen, die per Auftragsüberweisungen angefordert werden.

Beispiel: Eine angiologische Praxis hat 800 Grundpauschalen und für 880 Euro Laborkosten abgerechnet. Der praxisspezifische Fallwert beträgt 1,10 Euro (880 geteilt durch 800).

Wirtschaftlichkeitsbonus Labor

Der Laborbonus für Angiologen wird von neun auf zehn Punkte erhöht. Wird der untere Praxisfallwert Labor (0,20 Euro) nicht überschritten, wird der Bonus voll vergütet, bei Überschreitung des oberen Fallwertes (2,00 Euro) entfällt der Bonus, liegt der Praxisfallwert dazwischen, wird der Laborbonus anteilig gewährt nach folgendem Rechnungsmodus:

Beispiel: Der Praxisfallwert Labor beträgt 1,10 Euro. Die Differenz zwischen dem oberen Fallwert (2,00 Euro) und dem Praxisfallwert (1,10 Euro) in Höhe von 0,90 Euro wird dividiert durch die Differenz zwischen dem oberen Fallwert (2,00 Euro) und dem unteren Fallwert (0,20 Euro) der Fachgruppe, entspricht 1,80 Euro. 0,90 geteilt durch 1,8 ergibt 0,5, der Laborbonus wird zu 50 % je Fall vergütet, entspricht 5 Punkten.

Auch wenn der obere Fallwert überschritten wird, werden weiter erbrachte Laborleistungen vergütet, es sei denn, auf KV-Ebene bestehen begrenzende Regelungen. Der Berechnungsmodus des Laborbonus ist hier am Beispiel der Angiologen dargestellt, für andere Gebietsärzte gilt dieser mit den für die jeweilige Fachgruppe gültigen Fallwerten entsprechend.

Ausnahmekennziffern

Bislang wurden beim Ansatz einer Ausnahmekennziffer alle in den entsprechenden Fällen erbrachten Laborleistungen nicht auf das Laborbudget angerechnet. Ab dem 1. April 2018 werden jeder Ausnahmekennziffer bestimmte Laborleistungen zugeordnet, die bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben. Aber: Die Fälle mit Ansatz einer Ausnahmekennziffer zählen bei der Berechnung des Laborfallwertes für die Praxis mit, und der Laborbonus wird vergütet.

Erläuterung am Beispiel der Ausnahmekennziffer 32015 bei Antikoagulanzientherapie

32015: 32026 (TPZ; eigenerbracht), 32113 (TPZ Plasma), 32114 (TPZ Blut), 32120 (kleines Blutbild). Das Blutbild nach 32125 bleibt immer bei der Ermittlung des Labor-Fallwertes der Praxis unberücksichtigt. Nur die für jede Ausnahmekennziffer angegebenen Laborpositionen bleiben bei der Berechnung des Labor-Fallwertes der Praxis unberücksichtigt. Nachteil: Bei Patienten mit Erkrankungen, für die eine oder mehrere der Ausnahmekennziffern angegeben werden können, fallen zumeist weitere Laborleistungen an, so zum Beispiel bei Diabetikern mit der Kennziffer 32022. Nur die 32025, 32057, 32066, 32094 und 32135 werden nicht beim Labor-Fallwert der Praxis einbezogen. Hinweis: Die Ausnahmekennziffern können auch angegeben werden, wenn die zugrunde liegende Erkrankung nicht primär behandelt wird, wenn zum Beispiel ein Diabetiker (32022) oder ein zytostatisch behandelter Tumorpatient (32012) fachspezifisch von einem anderen Arzt betreut werden.   

Folgerung

Die Erhöhung des Wirtschaftlichkeitsbonus um einen Punkt macht sich bei zum Beispiel 800 Fällen mit einem Plus von circa 85 Euro pro Quartal kaum bemerkbar.

Fazit:
•    Wirtschaftlichkeitsbonus Labor wird von neun auf zehn Punkte erhöht.
•    Da alle Fälle mit Ausnahmekennziffer bei der Labor-Fallwertberechnung der Praxis einbezogen werden, sollten alle Kennziffern angegeben werden, die bei dem jeweiligen Patienten möglich sind, ggf. auch mehrere nebeneinander.
•    Auch für Fälle mit Ausnahmekennziffer wird der Laborbonus vergütet.