Speziallabor und doch unproblematisch: Schnell- („POC“) Tests beim Kinder- und Jugendarzt
Auch in kinder- und jugendärztlichen Praxen lassen sich häufig Schnelltests einsetzen. Diese sind in der Regel mit Ziffern des Speziallabors der GOÄ (Abschnitt M III) abzurechnen. Die Abrechnung und die einzuhaltenden Bestimmungen sind aber unproblematisch.
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