Die Entwicklung der postmortalen Organspende in NRW war in den vergangenen fünf Jahren von Schwankungen geprägt: Auf ein vergleichsweise hohes Niveau 2021 folgte 2022 ein deutlicher Rückgang, 2023 und 2024 blieb die Zahl der realisierten Organspender und -spenderinnen weitgehend stabil auf niedrigerem Niveau. 2025 zeichnet sich wieder eine Erholung ab – ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der die angespannte Versorgungslage aber noch nicht grundlegend verändert. Denn trotz zuletzt steigender Zahlen bleibt die Lücke zwischen Bedarf und verfügbaren Organen groß. Als zentraler Faktor gilt weiterhin, dass der Wille zur Organspende häufig nicht dokumentiert ist und Angehörige in einer belasteten Ausnahmesituation entscheiden müssen.
Natürlich hilft es, wenn Menschen ihren Willen dokumentieren: Organspendeausweis ausfüllen oder sich im Register eintragen. Genau das nimmt Angehörigen in einer Extremsituation den Druck, „für“ oder „gegen“ zu entscheiden. Aber die Realität zeigt auch: Positive Haltung allein reicht nicht, wenn sie nicht festgehalten ist – dann gehen Chancen auf Transplantationen verloren. Entscheidend bleibt immer die persönliche Entscheidung und deren Festhalten.
Darum braucht es mehr als Appelle, mehr Information, mehr Aufklärung. Das bundesweite Register ist ein wichtiger Schritt, muss aber so einfach und rechtssicher sein, dass der dokumentierte Wille tatsächlich zählt. Und dennoch: Ein Register allein wird die Spenderzahlen nicht nachhaltig heben; dafür spricht die Erfahrung, dass ein reines Online-Register keine Trendwende garantiert.
„Das ist keine Entmündigung, sondern eine klare, gerechte Regelung, die die Verantwortung dorthin legt, wo sie hingehört: zu uns selbst, zu Lebzeiten.“
Dr. Hans-Albert Gehle
Ausweitung der Lebendorganspende kann Hoffnung geben
Wenn wir es ernst meinen mit Solidarität, müssen wir den politischen Mut zur Widerspruchslösung aufbringen: Grundsätzlich ist jede und jeder spendebereit – es sei denn, man widerspricht ausdrücklich. Das ist keine Entmündigung, sondern eine klare, gerechte Regelung, die die Verantwortung dorthin legt, wo sie hingehört: zu uns selbst, zu Lebzeiten.
Gleichzeitig sollten wir pragmatisch jede zusätzliche Chance nutzen. Die geplante Ausweitung der Lebendorganspende – etwa durch „Über-Kreuz“-Spenden zwischen zwei nicht passenden Paaren – kann Wartenden konkrete Hoffnung geben und Leid lindern. Aber auch sie ist nur ein Baustein.
Unser Standpunkt ist klar: Aufklärung, Register und bessere Abläufe sind nötig – doch ohne Widerspruchslösung bleiben wir im „Weiter so“ stecken, während Menschen auf der Warteliste Zeit verlieren. Organspende ist ein Zeichen gelebter Solidarität. Jetzt ist die Zeit, daraus auch ein wirksames System zu machen.
Dr. Hans-Albert Gehle und
Prof. Dr. Theodor Windhorst