Abrechnung von IGeL über den Höchstsatz der GOÄ
Auch bei Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten stellt sich – wenn auch nicht so häufig wie bei anderen Arztgruppen – die Frage, ob, wann und wie der nach der GOÄ höchstmögliche Steigerungsfaktor überschritten werden kann.
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