Allergologie: Modifizierte Abrechnung

Neben einigen anderen Facharztgruppen sind auch Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin berechtigt, die im EBM in Kapitel 30.1 (Allergologie) gelisteten Gebührenordnungspositionen (GOP) zu berechnen. Bislang waren bei der allergologischen Diagnostik mit Berechnung der GOP 30110 und 30111 die im Zusammenhang damit erforderlichen Anamnesen sowie die Kosten für Teststoffe abgegolten. Mit Wirkung zum 1. April 2020 wurde der Berechnungsmodus der allergologischen Diagnostik nach den GOP 30110 und 30111 umstrukturiert.


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